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Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme

Hamburg 99129089261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129089261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder von Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wasserschutzgebiete (Synonym), Gewässerschutz (Synonym), Heizöltank (Synonym), festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Synonym), AwSV (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

AwSV Grundsatz

Handlungsgrundlage

§ 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)​​​​​​
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__62.html
§ 78c Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78c.html
§ 40 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
www.gesetze-im-internet.de/awsv/__40.html
Anlage 1, Nr. 3.41.6 Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
 

Teaser

Wenn Sie eine Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern oder Maßnahmen ergreifen wollen, die eine Änderung der Gefährdungsstufe zur Folge haben, müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Verwenden von Heizöl. Die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Heizölverbraucheranlage sowie die Durchführung von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe der Heizölverbraucheranlage führen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Dies gilt auch für Heizölverbraucheranlagen in privaten Haushalten, die ihren Standort innerhalb eines Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebietes haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens wie zum Beispiel
    • Lageplan
    • Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, den Behältern, Sicherheitseinrichtungen, Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen
    • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten
Je nach Art Ihres Anliegens können weitere oder weniger Unterlagen notwendig sein. Die in Ihrem Fall benötigten Unterlagen werden im Verlauf der Online-Meldung benannt. Alternativ kann die zuständige Stelle Sie entsprechend beauskunften.

Voraussetzungen

Ihre Heizölverbraucheranlage muss die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten.

Kosten

75,00 EUR - 1.500,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige über den Onlinedienst ein. Alternativ richten Sie Ihre Anzeige schriftlich an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit sowie hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständig Stelle kann das Vorhaben vorläufig oder endgültig untersagen oder einen Bescheid mit Auflagen erlassen. Sie werden entsprechend schriftlich informiert

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Frist

6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder Durchführung der Änderungsmaßnahme

Hinweise

Das Errichten einer Heizölverbraucheranlage müssen Sie nicht anzeigen, wenn
  • für diese Anlage eine Eignungsfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt wird oder
  • die Anlage Gegenstand eines Zulassungsverfahrens nach anderen Rechtsvorschriften ist, sofern im Zulassungsverfahren auch die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung sichergestellt wird. Nicht anzeigepflichtig sind in diesem Fall auch zulassungsbedürftige wesentliche Änderungen der Anlage.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen anzeigen
  • Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Verwenden von Heizöl.
  • Errichtung, wesentliche Änderung oder Änderung der Gefährdungsstufe muss der zuständigen Stelle angezeigt werden. 
  • Gilt auch für private Heizölverbraucheranlagen in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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