Abwasseranlagen Genehmigung
Inhalt
Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer Abwasseranlage beantragen
Begriffe im Kontext
Wasserhaushaltsgesetz-Abwasserbeseitigung (Synonym), Schmutzwasserbeseitigung (Synonym), Schmutzwasserableitung (Synonym), Einleitungsbedingungen (Synonym), Einleitungsgenehmigungen für Abwasser (Synonym), Mischwasserkanalisation (Synonym), Schmutzwasser (Synonym), Wasserhaushaltsgesetz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.08.2022
Fachlich freigegeben durch
Heß, Christoph
§ 60 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
§ 3 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/BJNR097310013.html
§§ 2-6 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
Anlage 1, Ziffer 4.10 Umweltgebührenordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1/part/G
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__60.html
§ 3 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/BJNR097310013.html
§§ 2-6 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
Anlage 1, Ziffer 4.10 Umweltgebührenordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1/part/G
Wenn Sie bestimmte Abwasserbehandlungsanlagen errichten, betreiben oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.
Für den Bau und Betrieb bestimmter, zumeist industriell genutzter Abwasserbehandlungsanlagen, sowie deren wesentliche Änderung, benötigen Sie gegebenenfalls eine eigenständige wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Die Genehmigung benötigen Sie in der Regel nur für Abwasserbehandlungsanlagen,
- für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, oder
- in denen Abwasser behandelt wird, das aus Anlagen stammt, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IED) fallen und für die es keine Genehmigung nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gibt, oder
- in denen Abwasser behandelt wird, das aus einer Deponie mit einer Aufnahmekapazität von mindestens 10 Tonnen pro Tag oder mit einer Gesamtkapazität von mindestens 25 000 Tonnen stammt.
- Unterlagen zu Art und Menge des Abwassers, zum Betrieb der Anlage sowie den Auswirkungen auf die Umwelt
- gegebenenfalls: bereits vorliegende wasserrechtliche Erlaubnis oder Indirekteinleiter-Genehmigung
Abwasseranlagen sind von Ihnen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Genehmigungspflichtige Abwasserbehandlungsanlagen müssen von Ihnen nach dem Stand der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
- Es ist empfehlenswert, dass Sie vor Einreichung des Antrages eine Vorabstimmung mit der zuständigen Stelle vornehmen.
- Sie reichen einen schriftlichen, formlosen Antrag bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag schriftlich mit.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Keine.
Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, da eine Abwasserbehandlungsanlage nur mit Genehmigung betrieben werden darf.
Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen, da eine Abwasserbehandlungsanlage nur mit Genehmigung betrieben werden darf.
Gegebenenfalls kann anstelle einer Genehmigung auch eine Anzeige ausreichend sein, sofern es sich bei Ihrem Vorhaben um eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage handelt, die Auswirkungen auf die Umwelt haben kann.
Die Genehmigungspflicht gilt für eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die keine Nebeneinrichtung im Sinne der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind.
Das Abwasser muss aus einer oder mehreren Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) stammen und nicht unter die Kommunalabwasser-Richtlinie fallen (91/271/EWG).
Zusätzlich zur Genehmigung benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder eine Indirekteinleitergenehmigung für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
Die Genehmigungspflicht gilt für eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen, die keine Nebeneinrichtung im Sinne der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind.
Das Abwasser muss aus einer oder mehreren Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) stammen und nicht unter die Kommunalabwasser-Richtlinie fallen (91/271/EWG).
Zusätzlich zur Genehmigung benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis oder eine Indirekteinleitergenehmigung für das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
- Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb oder die Änderung einer Abwasseranlage § 60, Abs. 3 WHG beantragen
- Genehmigung wird benötigt für
- Bau einer Abwasseranlage
- Betrieb einer Abwasseranlage
- wesentliche Änderung einer Abwasseranlage
- Genehmigung muss bei zuständiger Stelle beantragt werden und vor Beginn der Maßnahme vorliegen