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Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

Hamburg 99129017061000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129017061000

Leistungsbezeichnung

Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung

Leistungsbezeichnung II

Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Handlungsgrundlage

§ 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__64.html
Umweltgebührenordnung, Anlage 1, Ziffer 3.22
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV41Anlage1

Teaser

Bestimmte Personen und Betriebe, die Abwasser einleiten oder Abwasseranlagen betreiben, sind dazu verpflichtet einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen.

Volltext

Wenn Ihr Betrieb eine gewisse Größe hat oder bestimmte Tätigkeiten ausführt, können Sie dazu verpflichtet sein, eine Person zu benennen, die für den Gewässerschutz verantwortlich ist. Diese Person übernimmt Aufgaben wie die Überwachung und Koordination von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer. Die zuständige Stelle kann Sie auch dazu auffordern, eine für den Gewässerschutz beauftragte Person zu bestellen, wenn Sie normalerweise hierzu nicht verpflichtet wären.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der notwendigen Fachkenntnisse durch einen geeigneten Lehrgang oder eine geeignete Fortbildung.

Voraussetzungen

Sie sind dazu verpflichtet, eine für den Gewässerschutz beauftragte Person zu bestellen, wenn Sie
  • an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten oder
  • weniger als 750 Kubikmeter Abwasser an einem Tag einleiten, aber von der zuständigen Stelle dazu aufgefordert wurden, eine zum Gewässerschutz beauftragte Person zu bestellen oder
  • eine Anlage zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe oder eine Anlage zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise im Bereich öffentlicher Einrichtungen betreiben oder
  • eine Rohrleitungsanlage betreiben.
Die zum Gewässerschutz beauftragte Person muss notwendige Fachkenntnisse besitzen, um die Aufgaben nach § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllen zu können.

Kosten

163,00 EUR für die Anordnung einer Bestellung

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten eine Anordnung seitens der zuständigen Stelle.
  • Sie zeigen die Bestellung einer zum Gewässerschutz beauftragten Person schriftlich an. In der Anzeige beschreiben Sie die Aufgaben der zum Gewässerschutz beauftragten Person.
  • Bei Rückfragen nimmt die zuständige Stelle erneut Kontakt mit Ihnen auf. Liegen keine Rückfragen vor, wird Ihre Anzeige zu den Akten genommen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie vor der Anzeige Ihren Betriebs- oder Personalrat über die geplante Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten und die damit übertragenen Aufgaben unterrichten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Anzeige sowie der Qualität der eingereichten Unterlagen und Informationen.

Frist

Die Anordnung seitens der Behörde ist nicht an Fristen gebunden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie bereits eine Immissionsschutzbeauftragte beziehungsweise einen Immissionsschutzbeauftragten oder eine Abfallbeauftragte beziehungsweise einen Abfallbeauftragten zu bestellen hatten, so kann diese Person auch die Aufgaben und Pflichten einer beziehungsweise eines Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellen
  • Bestimmte Betriebe können dazu verpflichtet sein, eine Person zu benennen, die für den Gewässerschutz verantwortlich ist
    • Abhängig von Betriebsgröße und Tätigkeit
  • Mit dem Gewässerschutz beauftragte Person übernimmt Aufgaben wie die Überwachung und Koordination von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer
  • Die zuständige Stelle kann auch Betriebe auffordern, eine Person für den Gewässerschutz zu bestimmen, wenn der Betrieb hierzu eigentlich nicht verpflichtet wäre.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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