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Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

Hamburg 99063034074000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063034074000

Leistungsbezeichnung

Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

Leistungsbezeichnung II

Informationen zur Prüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

störfallrelevante Änderung Anlagen (Synonym), Störfallverordnung (Synonym), Meldung störfallrelevanter Änderungen (Synonym), Kettenreaktion benachbarter Betriebsbereiche (Synonym), Folgereaktion nebeneinanderliegender Anlagen (Synonym), Anlagen hohes Gefährdungsrisiko (Synonym), Betriebsbereich hohes Gefährdungspotential (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Störfallvorsorge HH

Handlungsgrundlage

§ 15 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__15.html

§ 7 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_12_2000/__7.html
 

Teaser

Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen könnten. Teilen Sie Informationen dazu der zuständigen Behörde mit.

Volltext

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen auf Grund ihrer geographischen Lage, ihres Abstands zueinander und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt).
Für die Beurteilung benötigt die Behörde von Ihnen insbesondere
  • Angaben, die in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt wurden,
  • Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber oder der Betreiberin übermittelt wurden und
  • Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
Als Betreiber oder Betreiberin übermitteln Sie auch Angaben zu Ihrer unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs. Das sind zum Beispiel Einzelheiten
  • zu benachbarten Betriebsbereichen,
  • zu anderen Betriebsstätten, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, und
  • zu Bereichen und Entwicklungen,
    • von denen ein Störfall ausgehen könnte oder
    • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten
verschlimmern können.
Verfügt die Behörde darüber hinausgehend über zusätzliche Informationen, hat sie Ihnen als Betreiber oder Betreiberin diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Zusammenarbeit der Betreiber und Betreiberinnen untereinander erforderlich ist.

Wenn bei Betriebsbereichen ein Domino-Effekt festgestellt wurde, sind die möglichen Gefahren im Sicherheitsbericht, im Konzept zur Verhinderung von Störfällen, im Sicherheitsmanagementsystem und den  in internen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zu berücksichtigen.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Immissionsschutzbehörde fordert die erforderlichen Unterlagen von Ihnen an.

Voraussetzungen

keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Teilen Sie die Informationen zur Prüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle schriftlich oder elektronische mit.
Die zuständige Behörde leitet das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes ein. Die Beurteilung erfolgt anhand
  • der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
  • der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
  • der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.
Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erhalten Sie und gegebenenfalls weitere Betreiberinnen oder Betreiber anderer ebenfalls betroffener Anlagen oder Betriebe einen Feststellungsbescheid von der zuständigen Behörde.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Feststellungsbescheids.

Kurztext

  • Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung
  • Informationen zur Prüfung von erhöhter Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) mitteilen
  • Für die Beurteilung verwendet die Behörde insbesondere
    • die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
    • die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und 
    • die Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat
  • Behörde teilt ihrerseits Betreibern zusätzliche Informationen mit, die ihr in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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