GAK zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Einzelbetriebliche Förderung) durch die Maßnahme Diversifizierung - Zuschuss Gewährung
Inhalt
GAK zur Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Einzelbetriebliche Förderung) durch die Maßnahme Diversifizierung - Zuschuss Gewährung
Finanzielle Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung in landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen
Begriffe im Kontext
Zuschuss (Synonym), GAK (Synonym), Agrarstruktur (Synonym), Küstenschutz (Synonym), Gemeinschaftsaufgabe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.11.2023
Fachlich freigegeben durch
BUKEA A Amtsverwaltung
Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung in landwirtschaftlichen Unternehmen
https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/3042.pdf
https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/3042.pdf
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Förderung erhalten, wenn Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb um außerlandwirtschaftliches Einkommen erweitern wollen.
Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Tätigkeit in der Landwirtschaft kein ausreichendes Einkommen erzielen und sich mit einer weiteren selbstständigen Tätigkeit im landwirtschaftlichen Sektor eine zusätzliche Einnahmequelle schaffen wollen, können Sie hierfür eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Immobilien
- Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware
- Allgemeine Aufwendungen (zum Beispiel Ingenieurleistungen, Beratung, Genehmigungen, Lizenzen)
- Investitionen in Stallhaltungsanlagen zur Pensionspferdehaltung
- Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie Investitionen im Bereich der Direktvermarktung
- Betreuergebühren
- Investitionskonzept
- Letzte drei Buchabschlüsse
- Letzte drei vorliegende Einkommenssteuerbescheide
- Erklärung zu Vermögenswerten
- Qualifizierte Kostenschätzung oder drei Vergleichsangebote
Eine Förderung können Sie erhalten, wenn
- Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften oder erstmalig eine selbständige Existenz im landwirtschaftlichen Sektor gründen oder entwickeln
- Sie mehr als 25% Ihres Umsatzes mit der Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse aus Bodenbewirtschaftung oder Tierhaltung erzielen
- Sie den von der landwirtschaftlichen Alterskasse festgesetzten Grenzwert erreichen
- Ihr Unternehmen eine organisierte Geschäftsführung aufweisen kann
- Sie eine berufliche Befähigung für die Führung Ihres Betriebes nachweisen können
- Sie eine Vorwegbuchführung für die nächsten drei Jahre vorlegen können
- Sie ein Investitionskonzept über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen erbringen können.
- Sie reichen einen schriftlichen Antrag und gleichzeitig die notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen bei Ihnen nach.
- Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid oder einen Bewilligungsbescheid.
- Sie führen die beabsichtigten Maßnahmen durch.
- Sie weisen der zuständigen Behörde die Ihnen entstandenen Kosten nach.
- Die zuständige Behörde zahlt die Zuwendung bei positiver Bescheidung nach Durchführung der Verwaltungs- und gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrolle an Sie aus.
Keine Frist zur Antragstellung. Die Förderbewilligung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Durchführung etwaiger Maßnahmen beginnen.
Nachweise über die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel müssen Sie spätestens sechs Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes bei der zuständigen Behörde einreichen.
Nachweise über die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel müssen Sie spätestens sechs Monate nach Ablauf des Förderzeitraumes bei der zuständigen Behörde einreichen.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach eigenem Ermessen.
Mit den geplanten Maßnahmen dürfen Sie erst beginnen, nachdem die zuständige Behörde die Förderung bewilligt hat. Dies gilt auch bereits für den Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen.
Wenn Ihnen Zuwendungen bewilligt werden, müssen Sie die zweckgemäße Verwendung der Mittel anschließend nachweisen
Mit den geplanten Maßnahmen dürfen Sie erst beginnen, nachdem die zuständige Behörde die Förderung bewilligt hat. Dies gilt auch bereits für den Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen.
Wenn Ihnen Zuwendungen bewilligt werden, müssen Sie die zweckgemäße Verwendung der Mittel anschließend nachweisen
- Finanzielle Zuwendungen für Investitionen zur Diversifizierung in landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen
- Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist ein wichtiges Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft
- Hamburg gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum Hamburgs
- Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Immobilien
- Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware
- Allgemeine Aufwendungen (zum Beispiel Ingenieurleistungen, Beratung, Genehmigungen, Lizenzen)
- Investitionen in Stallhaltungsanlagen zur Pensionspferdehaltung
- Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ sowie Investitionen im Bereich der Direktvermarktung
- Betreuergebühren