Rodung von Waldflächen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Baum fällen auf privatem Grund (Synonym), Baum fällen auf öffentlichem Grund (Synonym), Roden (Synonym), Forstwirt - Forstwirtin (Synonym), Baumbestand (Synonym), Wald (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Fleischhack, Christine
Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Wenn Sie eine Rodung beabsichtigen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.
Rodung bedeutet die flächige Entfernung von Wald zur Gewinnung von anderweitigen Nutzflächen. Wenn Sie eine Waldfläche anderweitig nutzen und hierfür einen Wald roden wollen, müssen Sie hierfür eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung muss Ihnen vor Beginn der Rodung beziehungsweise der Umwandlung der Waldfläche vorliegen.
- Angaben zum betroffenen Flurstück (Flurkarte)
- Angaben zur Größe der zu rodenden Fläche
- Angaben zur geplanten Nutzungsart
- Angaben zu geplanten Kompensationsmaßnahmen
- Nachweis über Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsvorprüfung
- Der Wald darf nicht für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die forstwirtschaftliche Erzeugung von wesentlicher Bedeutung sein.
- Die Schutzfunktion des Waldes darf nicht beeinträchtigt werden
- Der Wald darf für die Erholung der Bevölkerung nicht von wesentlicher Bedeutung sein
Um die Genehmigung für eine Rodung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die zuständige Behörde prüft die Rodung anhand Ihrer Antragsunterlagen auf Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit mit anderen öffentlichen Interessen. Gegebenenfalls bezieht die zuständige Behörde hierfür weitere betroffene Dienststellen zur Bewertung mit ein. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.
Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid, mit dem die Genehmigung erteilt wurde, rechtskräftig geworden ist.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Bescheid entnehmen.
- Rodung von Waldflächen beantragen
- Für die Rodung einer Waldfläche und die Umwandlung einer Waldfläche in eine andere Nutzungsart benötigt man die Genehmigung der zuständigen Behörde
- Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart.
- Die Genehmigung wird erteilt, wenn kein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Waldes besteht, und der Wald weder für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, noch für forstwirtschaftliche Erzeugung, oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.
- Die Genehmigung wird mit Auflagen erteilt.
- Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)