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Rodung von Waldflächen Genehmigung

Hamburg 99048007006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048007006000

Leistungsbezeichnung

Rodung von Waldflächen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Rodung von Waldflächen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Baum fällen auf privatem Grund (Synonym), Baum fällen auf öffentlichem Grund (Synonym), Roden (Synonym), Forstwirt - Forstwirtin (Synonym), Baumbestand (Synonym), Wald (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Fleischhack, Christine

Teaser

Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart. Wenn Sie eine Rodung beabsichtigen, müssen Sie vorab eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Rodung bedeutet die flächige Entfernung von Wald zur Gewinnung von anderweitigen Nutzflächen. Wenn Sie eine Waldfläche anderweitig nutzen und hierfür einen Wald roden wollen, müssen Sie hierfür eine Genehmigung einholen. Die Genehmigung muss Ihnen vor Beginn der Rodung beziehungsweise der Umwandlung der Waldfläche vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum betroffenen Flurstück (Flurkarte)
  • Angaben zur Größe der zu rodenden Fläche
  • Angaben zur geplanten Nutzungsart
  • Angaben zu geplanten Kompensationsmaßnahmen
  • Nachweis über Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsvorprüfung

Voraussetzungen

  • Der Wald darf nicht für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die forstwirtschaftliche Erzeugung von wesentlicher Bedeutung sein.
  • Die Schutzfunktion des Waldes darf nicht beeinträchtigt werden
  • Der Wald darf für die Erholung der Bevölkerung nicht von wesentlicher Bedeutung sein

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Um die Genehmigung für eine Rodung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Die zuständige Behörde prüft die Rodung anhand Ihrer Antragsunterlagen auf Umweltverträglichkeit und Vereinbarkeit mit anderen öffentlichen Interessen. Gegebenenfalls bezieht die zuständige Behörde hierfür weitere betroffene Dienststellen zur Bewertung mit ein. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang des Antrages. Mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Monaten ist jedoch zu rechnen.

Frist

Keine

Hinweise

Mit der Rodung darf erst begonnen werden, wenn der Bescheid, mit dem die Genehmigung erteilt wurde, rechtskräftig geworden ist.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hierzu können Sie dem Bescheid entnehmen.

Kurztext

  • Rodung von Waldflächen beantragen
  • Für die Rodung einer Waldfläche und die Umwandlung einer Waldfläche in eine andere Nutzungsart benötigt man die Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Bei einer Rodung handelt es sich um die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart.
  • Die Genehmigung wird erteilt, wenn kein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Waldes besteht, und der Wald weder für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, noch für forstwirtschaftliche Erzeugung, oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung ist.
  • Die Genehmigung wird mit Auflagen erteilt.
  • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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