Genehmigung für einen Kahlhieb beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Roden (Synonym), Forstwirt - Forstwirtin (Synonym), Forst (Synonym), Wald (Synonym), Waldgesetz (Synonym), Waldbesitz (Synonym), Bewaldung (Synonym), Bestockung (Synonym), Forstarbeiten (Synonym), Kahlschlag (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Fleischhack, Christine
Wenn Sie beabsichtigen, die Bewaldungsdichte auf einer Waldfläche zu reduzieren, benötigen Sie ab einem bestimmten Ausmaß vorab eine Genehmigung.
Wenn Sie beabsichtigen,
Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.
- einen Kahlhieb auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen oder
- eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen, die einem Kahlhieb gleichkommt oder
- den Bestockungsgrad auf einen Wert unter 0,6 herabzusetzen,
Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.
- Angaben zum Flurstück / Forstort (Flurkarte, Lagebeschreibung, Flächengröße)
- Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme
- Angaben zu den Zielen der Maßnahme
- Begründung, warum die Ziele nicht auf andere Weise erreicht werden können
- Gegebenenfalls weitere forstfachliche Daten und Unterlagen, die die zuständige Behörde während des Genehmigungsverfahrens von Ihnen anfragt.
Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken. Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, so-fern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.
- Um Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen von Ihnen nach.
- Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung in Form eines schriftlichen Bescheides.
Der Kahlhieb, die Lichthauung oder die Senkung des Bestockungsgrades dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig geworden ist. Wenn mit der Genehmigung Auflagen verbunden sind, müssen diese ebenfalls erst erfüllt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch erhoben werden.
- Genehmigung für einen Kahlhieb beantragen
- Für die Durchführung eines Kahlhiebes auf einer Fläche von über 0,5 ha benötigt man eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
- Eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 ha, kann einem Kahlhieb gleichen, und bedarf dann ebenfalls einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
- Ein Herabsetzen des Bestockungsgrades auf einen Wert unter 0,6 kann einem Kahlhieb gleichen und bedarf dann ebenfalls einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
- Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken.
- Es können von der zuständigen Behörde Nebenbestimmungen zur Genehmigung erteilt werden.
- Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, sofern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.
- Zuständige Behörde: