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Genehmigung für einen Kahlhieb beantragen

Hamburg 99048006006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048006006000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für einen Kahlhieb beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kahlhieb im Schutzwald genehmigen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Roden (Synonym), Forstwirt - Forstwirtin (Synonym), Forst (Synonym), Wald (Synonym), Waldgesetz (Synonym), Waldbesitz (Synonym), Bewaldung (Synonym), Bestockung (Synonym), Forstarbeiten (Synonym), Kahlschlag (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Fleischhack, Christine

Teaser

Wenn Sie beabsichtigen, die Bewaldungsdichte auf einer Waldfläche zu reduzieren, benötigen Sie ab einem bestimmten Ausmaß vorab eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie beabsichtigen,
  • einen Kahlhieb auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen oder
  • eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 Hektar durchzuführen, die einem Kahlhieb gleichkommt oder
  • den Bestockungsgrad auf einen Wert unter 0,6 herabzusetzen,
dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der zuständigen Behörde.

Sie können die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
 
Die Genehmigung muss Ihnen vor der Durchführung der Maßnahme vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Flurstück / Forstort (Flurkarte, Lagebeschreibung, Flächengröße)
  • Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme
  • Angaben zu den Zielen der Maßnahme
  • Begründung, warum die Ziele nicht auf andere Weise erreicht werden können
  • Gegebenenfalls weitere forstfachliche Daten und Unterlagen, die die zuständige Behörde während des Genehmigungsverfahrens von Ihnen anfragt.

Voraussetzungen

Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken. Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, so-fern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Um Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Der Antrag kann formlos erfolgen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen von Ihnen nach.
  • Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung in Form eines schriftlichen Bescheides.

Bearbeitungsdauer

Frist

Keine.

Hinweise

Der Kahlhieb, die Lichthauung oder die Senkung des Bestockungsgrades dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig geworden ist. Wenn mit der Genehmigung Auflagen verbunden sind, müssen diese ebenfalls erst erfüllt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden darf.

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

  • Genehmigung für einen Kahlhieb beantragen
  • Für die Durchführung eines Kahlhiebes auf einer Fläche von über 0,5 ha benötigt man eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Eine Lichthauung auf einer Fläche von über 0,5 ha, kann einem Kahlhieb gleichen, und bedarf dann ebenfalls einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Ein Herabsetzen des Bestockungsgrades auf einen Wert unter 0,6 kann einem Kahlhieb gleichen und bedarf dann ebenfalls einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Die Maßnahme muss forstfachlich erforderlich sein und darf die Schutzfunktion des Waldes nicht einschränken.
  • Es können von der zuständigen Behörde Nebenbestimmungen zur Genehmigung erteilt werden.
  • Der Wald ist nach der Maßnahme wieder aufzuforsten, sofern die natürliche Bestockung unvollständig bleibt.
  • Zuständige Behörde:

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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