Fischereiabgabe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Angelscheine (Synonym), Fischereiabgabe (Synonym), Angeln (Synonym), Fischer - Fischerin (Synonym), Fischerei (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Liebetanz-Vahldiek, Martin
Wenn Sie in Hamburg fischen möchen, müssen Sie vorab die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch bei fischereischeinfreiem Angeln. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.
Die Fischereiabgabe für Anglerinnen und Angler beträgt 10,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer beträgt 500,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer Beträgt 300,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer beträgt 50,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Angel-Guides beträgt 1.000 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer beträgt 500,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer Beträgt 300,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer beträgt 50,00 EUR pro Kalenderjahr.
Die Fischereiabgabe für Angel-Guides beträgt 1.000 EUR pro Kalenderjahr.
Erscheinen Sie mit Ihrem gültigen Fischereischein beim Hamburg Service oder einer der anerkannten privaten Ausgabestellen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hamburg haben können Sie die Fischereiabgabe nur an einer der privaten Ausgabestellen zahlen. Sie können die Abgabe dort sofort bezahlen.
- Fischereiabgabe bezahlen
- Wenn man in Hamburg Fischerei betreiben will, muss man die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen.
- Wenn man die Fischereiabgabe bereits in einem anderen Bundesland gezahlt hat, muss man die Hamburger Fischereiabgabe trotzdem zahlen, sofern man auch in Hamburg fischen möchte.
- Personen mit Wohnsitz in Hamburg können die Fischereiabgabe beim Hamburg Service oder anderen privaten Ausgabestellen bezahlen.
- Personen ohne Wohnsitz in Hamburg müssen die Fischereiabgabe an privaten Ausgabestellen entrichten.
- Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft