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Fischereiabgabe

Hamburg 99042010000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042010000000

Leistungsbezeichnung

Fischereiabgabe

Leistungsbezeichnung II

Fischereiabgabe

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Angelscheine (Synonym), Fischereiabgabe (Synonym), Angeln (Synonym), Fischer - Fischerin (Synonym), Fischerei (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Liebetanz-Vahldiek, Martin

Teaser

Wenn Sie in Hamburg fischen möchten, müssen Sie vorab die Fischereiabgabe bezahlen.

Volltext

Wenn Sie in Hamburg fischen möchen, müssen Sie vorab die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen. Dies gilt auch bei fischereischeinfreiem Angeln. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben, und in Hamburg fischen wollen, müssen Sie die Fischereiabgabe ebenfalls zahlen, auch wenn Sie dies an Ihrem Wohnsitz bereits getan haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Fischereischein

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Die Fischereiabgabe für Anglerinnen und Angler beträgt 10,00 EUR pro Kalenderjahr.

Die Fischereiabgabe für Haupterwerbsfischerinnen und Haupterwerbsfischer beträgt 500,00 EUR pro Kalenderjahr.

Die Fischereiabgabe für Nebenerwerbsfischerinnen und Nebenerwerbsfischer Beträgt 300,00 EUR pro Kalenderjahr.

Die Fischereiabgabe für Bedarfsfischerinnen und Bedarfsfischer beträgt 50,00 EUR pro Kalenderjahr.

Die Fischereiabgabe für Angel-Guides beträgt 1.000 EUR pro Kalenderjahr.

Verfahrensablauf

Erscheinen Sie mit Ihrem gültigen Fischereischein beim Hamburg Service oder einer der anerkannten privaten Ausgabestellen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hamburg haben können Sie die Fischereiabgabe nur an einer der privaten Ausgabestellen zahlen. Sie können die Abgabe dort sofort bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sofort.

Frist

Keine. 

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Fischereiabgabe bezahlen
  • Wenn man in Hamburg Fischerei betreiben will, muss man die Hamburger Fischereiabgabe bezahlen.
  • Wenn man die Fischereiabgabe bereits in einem anderen Bundesland gezahlt hat, muss man die Hamburger Fischereiabgabe trotzdem zahlen, sofern man auch in Hamburg fischen möchte.
  • Personen mit Wohnsitz in Hamburg können die Fischereiabgabe beim Hamburg Service oder anderen privaten Ausgabestellen bezahlen.
  • Personen ohne Wohnsitz in Hamburg müssen die Fischereiabgabe an privaten Ausgabestellen entrichten.
  • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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