Fischfang mit Elektrizität Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Elektrofischerei (Synonym), Elektrofischen (Synonym), Elektrofischereigerät (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Liebetanz-Vahldiek, Martin
Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz
Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung
Gebührenordnung für die Ernährungs- und Landwirtschaftsverwaltung
müssen Sie hierfür vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Genehmigung muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Elektrofischerei beginnen.
- Begründung, dass die Elektrofischerei zur nachhaltigen Bewirtschaftung eines Fischgewässers oder für Zwecke der Fischereiwissenschaft, des Naturschutzes oder weitere notwendige fischereibiologische Untersuchungen erforderlich ist
- Nachweis über den Besuch eines anerkannten Lehrgangs für Elektrofischerei in der Bundesrepublik Deutschland
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- Eine maximal 3 Jahre alte Bescheinigung darüber, dass das elektrische Fischereigerät den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker entspricht
- Sie können nachvollziehbar begründen und belegen, warum das Fischen mittels Elektrizität notwendig ist.
- Sie haben einen Lehrgang für Elektrofischerei absolviert und können dies nachweisen.
- Sie haben eine ausreichende Haftpflichtversicherung und können dies nachweisen.
Genehmigung: 50,00 EUR
Pro Gewässer, in dem Elektrofischerei betrieben werden soll: weitere 5,00 EUR
Pro Gewässer, in dem Elektrofischerei betrieben werden soll: weitere 5,00 EUR
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen formlosen, schriftlichen Antrag stellen. Die Genehmigung wird Ihnen von der zuständigen Behörde nach Prüfung aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erteilt.
Das zum Elektrofischfang verwendete Fischereigerät muss den Bestimmungen des Verbandes deutscher Elektrotechniker entsprechen.
- Fischfang mit Elektrizität beantragen
- Wer Fischfang mit elektrischem Strom ausführen möchte, benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
- Die Genehmigung wird erteilt, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fischen mittels Elektrizität erforderlich ist.
- Um die Genehmigung zu erhalten, muss vorab ein Lehrgang für Elektrofischerei absolviert werden.
- Als Elektrofischer benötigt man eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
- Das zum Elektrofischfang verwendete Fischereigerät muss den Bestimmungen des Verbandes deutscher Elektrotechniker entsprechen.
- Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)