Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
Inhalt
Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung
Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen
Begriffe im Kontext
Fischereiabgabe (Synonym), Angeln (Synonym), Fischer - Fischerin (Synonym), Fischerei (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Liebetanz-Vahldiek, Martin
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.
Sie können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können. Die Genehmigung erlaubt es Ihnen, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln.
Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.
Sie stellen den Antrag formlos schriftlich bei der Fischereibehörde. Die zuständige Behörde prüft das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen und sendet Ihnen anschließend die Ausnahmegenehmigung zu.
Die Ausnahmegenehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Angeln begonnen wird. Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Schwerbehinderten-Ausweis.
Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Behörde.
- Genehmigung zum Fischen ohne Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen.
- Personen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Schwerbehinderte Personen mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel angeln
- Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft