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Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

Hamburg 99042017006000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042017006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Fischereiabgabe (Synonym), Angeln (Synonym), Fischer - Fischerin (Synonym), Fischerei (Synonym), Schwerbehinderte Menschen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Liebetanz-Vahldiek, Martin

Teaser

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen.

Volltext

Sie können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können. Die Genehmigung erlaubt es Ihnen, mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln.

Erforderliche Unterlagen

Schwerbehindertenausweis

Voraussetzungen

Sie müssen eine Schwerbehinderung haben und dies nachweisen können.

Kosten

Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 EUR muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag formlos schriftlich bei der Fischereibehörde. Die zuständige Behörde prüft das Vorliegen der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen und sendet Ihnen anschließend die Ausnahmegenehmigung zu.

Bearbeitungsdauer

Bis zu einer Woche.

Frist

Die Ausnahmegenehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Angeln begonnen wird. Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Schwerbehinderten-Ausweis.

Hinweise

Sie müssen gegebenenfalls nachweisen, dass die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert. Hierfür können Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Halten Sie hierzu vorab kurz Rücksprache mit der zuständigen Behörde.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung zum Fischen ohne Fischereischein für Menschen mit Behinderung beantragen.
  • Personen, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Angelprüfung abzulegen, können eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Schwerbehinderte Personen mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins mit einer Handangel angeln
  • Zuständig: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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