Ballastwasser - Anzeige zur Einleitung
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Fachlich freigegeben am
29.03.2022
Fachlich freigegeben durch
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§§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Hamburgisches Wassergesetz (HWaG)
Hafenverkehrsordnung §41 a-c.
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser anzeigen und überprüfen zu lassen.
Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen zu lassen.
Zeitaufwand für Sie:
ca. 10-15 Minuten
Nach max. vier (4) Stunden erfolgt der Bescheid.
ca. 10-15 Minuten
Nach max. vier (4) Stunden erfolgt der Bescheid.