Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens
Inhalt
Begriffe im Kontext
Namensänderung (Synonym), Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Geburtsnamen (Synonym), Scheidung (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym), anderer Name (Synonym), neuer Name (Synonym), Nachname (Synonym), Vorname (Synonym), anderer Nachname (Synonym), Ausweis mit neuem Namen (Synonym), Name annehmen (Synonym), Ehenamen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
§ 41 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html
§ 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html
§ 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html
§ 41 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html
§ 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html
§ 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__3.html
Nach der Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie Ihren Geburtsnamen wieder als Familienname annehmen.
Sie haben sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder Ihr vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht der Ehename war, können Sie
- Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen oder
- Ihren Geburtsnamen oder Ihren zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
- Reisepass oder Personalausweis,
- bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
- rechtskräftiges Scheidungsurteil,
- bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.
Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Hierzu vereinbahren Sie einen Termin. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.
Sie erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Die neue Namensführung wird ins Eheregister eingetragen.
Sie erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Die neue Namensführung wird ins Eheregister eingetragen.
- Geburtsnamen wiederannehmen
- nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft)
- wenn der eigene Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht der Ehename war
- Möglichkeiten:
- Geburtsnamen oder vorherigen Familien- bzw. Nachnamen nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft wieder annehmen oder
- eigenen Geburtsnamen oder vorherigen Familien- bzw. Nachnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen
- während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg