Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

Hamburg 99083001011005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011005

Leistungsbezeichnung

Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens

Leistungsbezeichnung II

Geburtsnamen wiederannehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Geburtsnamen (Synonym), Scheidung (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym), anderer Name (Synonym), neuer Name (Synonym), Nachname (Synonym), Vorname (Synonym), anderer Nachname (Synonym), Ausweis mit neuem Namen (Synonym), Name annehmen (Synonym), Ehenamen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html

§ 41 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__41.html

§ 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1355.html

§ 3 Absatz 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__3.html
 

Teaser

Nach der Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft können Sie Ihren Geburtsnamen wieder als Familienname annehmen.

Volltext

Sie haben sich scheiden lassen und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder Ihr vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter Name nicht der Ehename war, können Sie 
  • Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen oder
  • Ihren Geburtsnamen oder Ihren zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen.
 Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis,
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt zusätzlich:
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    •  beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung.

Voraussetzungen

Ihre Ehe wurde geschieden oder Ihre Lebenspartnerschaft wurde aufgehoben.

Kosten

Es fallen Gebühren in Höhe von mindestens 35,50 EUR an.

Verfahrensablauf

Die Erklärung kann bei jedem Standesamt  abgegeben werden. Hierzu vereinbahren Sie einen Termin. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.
 Sie erhalten auf Antrag eine Bescheinigung über die Namensänderung.
 Die neue Namensführung wird ins Eheregister eingetragen.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Geburtsnamen wiederannehmen
  • nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft)
  • wenn der eigene Geburtsname oder der vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht der Ehename war
  • Möglichkeiten:
    • Geburtsnamen oder vorherigen Familien- bzw. Nachnamen nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft wieder annehmen oder
    • eigenen Geburtsnamen oder vorherigen Familien- bzw. Nachnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen
    • während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal