Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)
Inhalt
Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)
Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)
Begriffe im Kontext
Schulausflug (Synonym), Tagesausflug mit der Kita und der Schule (Synonym), Ausflug (Synonym), ALG 2 (Synonym), ALG II (Synonym), Arbeitslosengeld II (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)
Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Übernommen werden die Kosten für alle Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.
Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Kurzbescheid (Leistungsbestätigung).
Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links.
Sie können die Leistungen erhalten für:
- Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
- Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen,
Die Kita beziehungsweise die Tagespflegeperson oder die Schule (im folgenden: Einrichtung) oder Sie selbst füllen das entsprechende Antragsformular aus. Die Einrichtung bestätigt durch Stempel und Unterschrift die anfallenden Kosten für den jeweiligen Ausflug / die jeweiligen Ausflüge. Das Formular wird dann von Ihnen oder von der Einrichtung bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten werden an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.
Taschengeld und Klassenbeiträge können nicht übernommen werden.
Wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind keine Leistungen möglich.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg