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Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schulausflug (Synonym), Tagesausflug mit der Kita und der Schule (Synonym), Ausflug (Synonym), ALG 2 (Synonym), ALG II (Synonym), Arbeitslosengeld II (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 28 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) II

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Übernommen werden die Kosten für alle Ausflüge mit der Kindertageseinrichtung oder der Schule.
Taschengeld sowie Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.
 

Erforderliche Unterlagen

Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Kurzbescheid (Leistungsbestätigung).
Der Kurzbescheid (Leistungsbestätigung) ist eine Bescheinigung, die lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Die Ausstellung kann im Jobcenter beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Links.

Voraussetzungen

Sie können die Leistungen erhalten für: 
 
  • Kinder, die eine Kita besuchen oder von einer Tagespflegeperson betreut werden,
  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Vorschulklasse besuchen,
wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld (SGB II) erhalten.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Kita beziehungsweise die Tagespflegeperson oder die Schule (im folgenden: Einrichtung) oder Sie selbst füllen das entsprechende Antragsformular aus. Die Einrichtung bestätigt durch Stempel und Unterschrift die anfallenden Kosten für den jeweiligen Ausflug / die jeweiligen Ausflüge. Das Formular wird dann von Ihnen oder von der Einrichtung bei der zuständigen Dienststelle eingereicht und die Kosten werden an das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen. 

Bearbeitungsdauer


 

Frist

keine

Hinweise

Taschengeld und Klassenbeiträge können nicht übernommen werden.
Wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind keine Leistungen möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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