Tierärztliche Hausapotheken Anzeige
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Begriffe im Kontext
Tierarzneimittel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
BJV V Tierarzneimittel
Wenn Sie eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz mitteilen.
Das Tierarzneimittelgesetz und die Tierärztliche Hausapothekenverordnung enthält wichtige Bestimmungen für die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln.
Die Behörde für Justiz und Verbrauchschutz ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern und dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken (Zoofachhandel).
Der Betrieb einer Tierärztlichen Hausapotheke ist bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz anzuzeigen.
- Antrag
- beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde
- Grundriss der Praxis mit Kennzeichnung der Tierärztichen Hausapothekenräume
- Liste des gesamten tierärztlichen Personals und der Hilfskräfte
Für die Anmeldung fallen Kosten nach Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz (Gebühren nach Aufwand nach §6) an.
- Bitte senden senden Sie die Meldung schriftlich an die untenstehenden Kontaktdaten.
- Die Meldung geben Sie bitte vor der Aufnahme der Tätigkeit an.
- Nachträgliche Änderungen melden Sie bitte sofort.
Personen, die eine Tierheilpraxis betreiben, wenden sich zur Anmeldung bitte ebenfalls schriftlich an die untenstehenden Kontaktdaten.
- Tierärztliche Hausapotheken Anzeige
- Änderungsanzeige, Abmeldung
- Tierarzneimittel in Zoofachhandlungen
- Tierarzneimittel in Tierheilpraxen
- zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz