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Anzeige der Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage nach Anlage 7 AwSV

Hamburg 99129088261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129088261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage nach Anlage 7 AwSV

Leistungsbezeichnung II

Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Wasserschutzgebiete (Synonym), Gewässerschutz (Synonym), AwSV (Synonym), Umwallung (Synonym), Siliergut (Synonym), Mist (Synonym), Silo (Synonym), Sammelgrube (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2023

Fachlich freigegeben durch

AwSV Grundsatz

Teaser

Wenn Sie eine Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.

Volltext

Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel dem Lagern und Abfüllen dieser Stoffe. Zu den Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen zählen unter anderem Behälter, Sammelgruben, Festmistlager, Fahrsilos, Güllekeller und Güllekanäle, Abfüllflächen mit den dazugehörigen Rohrleitungen sowie deren Sicherheitseinrichtungen.

Wenn Sie eine
  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern 
  • Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern
errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde im Voraus anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Die Kosten für die behördliche Prüfung der Anzeige betragen je nach Art und Umfang der Anzeige 75 - 1.500 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Frist

Hinweise

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
  • Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer JGS-Anlage muss der zuständigen Behörde angezeigt werden
  • Anzeigepflichtig sind die Errichtung, Änderung oder Stilllegung von
    • Anlagen zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 m³
    • Sonstigen Jauche-, Gülle- oder Silagesickersaftanlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 m³
    • Anlagen zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal