Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
Inhalt
Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme
Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage) anzeigen
Begriffe im Kontext
Gewässerschutz (Synonym), Gülle (Synonym), Jauche (Synonym), Wasserbehörde (Synonym), Anlagenübernahme (Synonym), Gefährdungsstufe (Synonym), JGS (Synonym), Silagesickersaft (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.10.2023
Fachlich freigegeben durch
AwSV Grundsatz
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, müssen Sie diesen Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzeigen.
Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel bei der zuständigen Behörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.
- Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
- Ihrer Anzeige fügen Sie Unterlagen bei, welche den Besitzwechsel belegen.
- Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert
Für die Erstattung der Anzeige benötigen Sie etwa 10 Minuten. Die Bearbeitungsdauer in der zuständigen Behörde ist abhängig von Art und Umfang des Einzelfalls.
Die Anzeige muss spätestens sechs Wochen vor dem endgültigen Eintritt des Betreiberwechsels erfolgen.
- Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage) anzeigen
- Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen
- Der Betreiberwechsel von Heizölverbraucheranlagen ist von der Anzeigepflicht ausgenommen
- Der Betreiberwechsel muss der zuständigen Behörde mindestens 6 Wochen im Voraus angezeigt werden
- Es steht ein Online Dienst für die Meldung bereit, die Meldung kann alternativ auch formlos schriftlich erfolgen
- Die Anzeigepflicht obliegt dem neuen Besitzer der Anlage