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Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme

Hamburg 99129087261000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129087261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage) anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gewässerschutz (Synonym), Gülle (Synonym), Jauche (Synonym), Wasserbehörde (Synonym), Anlagenübernahme (Synonym), Gefährdungsstufe (Synonym), JGS (Synonym), Silagesickersaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.10.2023

Fachlich freigegeben durch

AwSV Grundsatz

Handlungsgrundlage

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, müssen Sie diesen Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel bei der zuständigen Behörde zu melden. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

Erforderliche Unterlagen

Verträge oder Vereinbarungen, die den Betreiberwechsel belegen

Voraussetzungen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den Besitzwechsel schriftlich bei der zuständigen Behörde an oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Ihrer Anzeige fügen Sie Unterlagen bei, welche den Besitzwechsel belegen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Anzeige
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Ihre Anzeige wird bei der zuständigen Behörde gespeichert

Bearbeitungsdauer

Für die Erstattung der Anzeige benötigen Sie etwa 10 Minuten. Die Bearbeitungsdauer in der zuständigen Behörde ist abhängig von Art und Umfang des Einzelfalls.

Frist

Die Anzeige muss spätestens sechs Wochen vor dem endgültigen Eintritt des Betreiberwechsels erfolgen.



 

Hinweise

 

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage) anzeigen
  • Die Anzeigepflicht besteht nur für prüfpflichtige Anlagen
  • Der Betreiberwechsel von Heizölverbraucheranlagen ist von der Anzeigepflicht ausgenommen
  • Der Betreiberwechsel muss der zuständigen Behörde mindestens 6 Wochen im Voraus angezeigt werden
  • Es steht ein Online Dienst für die Meldung bereit, die Meldung kann alternativ auch formlos schriftlich erfolgen
  • Die Anzeigepflicht obliegt dem neuen Besitzer der Anlage

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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