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AwSV-Anlagen anzeigen

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

AwSV-Anlagen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

AwSV-Anlagen erstmals anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gewässerschutz, Schutz (Synonym), AwSV (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.04.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Teaser

Sie möchten für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erstmals anmelden? Dann können Sie das mit einem Online-Dienst durchführen.

Volltext

Erstmalige Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage bereits ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wurde oder wird.

Erforderliche Unterlagen

ie benötigten Unterlagen hängen von der Art der Heizölverbraucheranlage ab. Sie werden im Verlaufe der Online-Meldung benannt.
Dabei sind Angaben zum Betreiber, zum Standort, zur Abgrenzung der Anlage, zu den wassergefährdenden Stoffen, mit denen in der Anlage umgegangen wird, Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen, den Rohrleitungen sowie zu bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind, erforderlich.

Voraussetzungen

Der Dienst steht allen Betrieben von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Verfügung.

Kosten

Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Für die Verwaltungsleistung der Prüfung einer Anzeige gem. AwSV ist eine Verwaltungsgebühr nach der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) zu entrichten. 

Verfahrensablauf

Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Frist

Der Anzeige muss min. 6 Wochen vor der Inbetriebnahme oder wesentlicher Änderung der Anlage gestellt werden.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Kurztext

Hinweis auf den Online-Dienst zur erstmaligen Eingabe von Daten zu Betrieben nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Abwasserwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal