Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
17.03.2022
Fachlich freigegeben durch
ABH31-Poststelle-Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz
§ 20c der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bzw.
§ 19a Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
§ 19a Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Merkblatt.
Die Voraussetzung ergeben sich aus dem Gesetzestext oder aus dem Merkblatt.
Die Gebühren werden gemäß Nr. 7.1 und 7.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGebO) erhoben. Die BauGebO sieht für Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung einen Kostenrahmen zwischen 500 € und 7.500 € vor. Auch im Falle der Ablehnung bzw. des Zurücknehmens des Antrages entsteht eine Gebührenzahlungspflicht.
Bearbeitungsdauer für Sie im Online-Antragsverfahren: 10-15 Minuten
Bearbeitung durch uns: Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.
Bearbeitung durch uns: Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.
Mit dem Online-Dienst: "Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen" kann der / die Bauwillige eine Genehmigung beantragen.