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Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen

Hamburg 99012075006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012075006000

Leistungsbezeichnung

Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.03.2022

Fachlich freigegeben durch

ABH31-Poststelle-Bautechnik, Baubestimmungen, konstruktiver Brandschutz

Handlungsgrundlage

§ 20c der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) bzw.
§ 19a Abs. 2 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)

Teaser

Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

Volltext

Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen. Diese benötigen Sie, wenn für ein Bauprodukt keine allgemeine Zulassung besteht.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Merkblatt.

Voraussetzungen

Die Voraussetzung ergeben sich aus dem Gesetzestext oder aus dem Merkblatt.

Kosten

Die Gebühren werden gemäß Nr. 7.1 und 7.3 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGebO) erhoben. Die BauGebO sieht für Zustimmungen im Einzelfall bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung einen Kostenrahmen zwischen 500 € und 7.500 € vor. Auch im Falle der Ablehnung bzw. des Zurücknehmens des Antrages entsteht eine Gebührenzahlungspflicht.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer für Sie im Online-Antragsverfahren: 10-15 Minuten
Bearbeitung durch uns: Die Bearbeitungszeit hängt von der Anzahl der laufenden Anträge und deren Umfang ab. Im Durchschnitt benötigt die Bearbeitung eines Antrags rund 4 bis 8 Wochen.

Frist

Den Antrag bitte deutlich vor dem geplanten Beginn des Bauvorhabens stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

Mit dem Online-Dienst: "Zustimmung im Einzelfall / Vorhaben bezogene Bauartgenehmigung beantragen" kann der / die Bauwillige eine Genehmigung beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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