Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Namensänderung (Synonym), Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), e-Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Bundespersonalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Neuer Personalausweis (nPA) ab 16 Jahre (Synonym), Scheidung (Synonym), Obdachlose Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA ab 16 Jahre (Synonym), BPA ab 16 Jahre (Synonym), Bundespersonalausweise, Ausweisnummer (Synonym), Personalausweisnummer (Synonym), Bundespersonalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre), Termin (Synonym), Personalausweis, Neuausstellung nach Ablauf (Synonym), Personalausweis, verlängern (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), ersten (Synonym), erstmalig (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), zum ersten Mal (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym), anderer Name (Synonym), neuer Name (Synonym), Nachname (Synonym), Vorname (Synonym), anderer Nachname (Synonym), Ausweis mit neuem Namen (Synonym), verheiratet (Synonym), Aufhebung (Synonym), geschieden (Synonym), Ausweis nach Scheidung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.02.2022
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
Sie können den Antrag bei jedem Hamburg Service stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Sie können den Antrag bei jedem Hamburg Service stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.
- alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
- aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Einen Personalausweis beantragen Sie persönlich im Hamburg Service, bei mehreren Wohnsitzen in der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit der von Ihnen ausgewählten Personalausweisbehörde Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese Ihren Grund anerkennt.
- Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
- Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
- Den Abholtermin können Sie online vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie bei der Beantragung des Personalausweises.
Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Personalausweis
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Behördenfinder Deutschland
- Status der Ausweisbearbeitung abfragen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, abholen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, Seriennummer
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
Es gibt folgende Hinweise:
- Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
- Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
- bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
- Ausnahme: gültiger (vorläufiger / regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
- zuständig: jeder Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg