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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

Hamburg 99008001012007 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012007

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), e-Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Bundespersonalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Neuer Personalausweis (nPA) ab 16 Jahre (Synonym), Scheidung (Synonym), Obdachlose Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA ab 16 Jahre (Synonym), BPA ab 16 Jahre (Synonym), Bundespersonalausweise, Ausweisnummer (Synonym), Personalausweisnummer (Synonym), Bundespersonalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre), Termin (Synonym), Personalausweis, Neuausstellung nach Ablauf (Synonym), Personalausweis, verlängern (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), ersten (Synonym), erstmalig (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), zum ersten Mal (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym), anderer Name (Synonym), neuer Name (Synonym), Nachname (Synonym), Vorname (Synonym), anderer Nachname (Synonym), Ausweis mit neuem Namen (Synonym), verheiratet (Synonym), Aufhebung (Synonym), geschieden (Synonym), Ausweis nach Scheidung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

Volltext

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie können den Antrag bei jedem Hamburg Service stellen. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. Für die Ausstellung des Personalausweises ist die Zustimmung der Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich. Diese wird vom Hamburg Service eingeholt.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Kosten

  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Es muss ein Antrag gestellt werden. Der Hamburg Service entscheidet über den Antrag.

Verfahrensablauf

Einen Personalausweis beantragen Sie persönlich im Hamburg Service, bei mehreren Wohnsitzen in der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit der von Ihnen ausgewählten Personalausweisbehörde Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese Ihren Grund anerkennt.
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Den Abholtermin können Sie online vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie bei der Beantragung des Personalausweises.

Bearbeitungsdauer

Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.

Frist

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung
  • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
  • bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
  • Ausnahme: gültiger (vorläufiger / regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
  • zuständig: jeder Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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