Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
01.02.2022
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Personalausweisgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren Ausweispflicht. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- alter Personalausweis oder Reisepass
- falls kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Eheurkunde (Heiratsurkunde)
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
- 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Sie müssen den Personalausweis persönlich im Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Hamburg Service Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Hamburg Service Ihren Grund anerkennt.
- Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
- Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Im Hamburg Service können Sie online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
- Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3 – 4 Wochen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3 – 4 Wochen.
Bemerkung: Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen.
Gültigkeitsdauer:
Gültigkeitsdauer:
- 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Status der Ausweisbearbeitung abfragen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, abholen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, Seriennummer
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt. Ausnahme: Änderung der Anschrift (im Chip und Aufkleber mit der neuen Anschrift)
- In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
- Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer beantragt werden. Ausnahme: Die Person ist über 16 Jahre alt und besitzt ein gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass).
- gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig
- zuständig: Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg