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Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Hamburg 99008001012004 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012004

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbezeichnung II

Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), e-Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Bundespersonalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Neuer Personalausweis (nPA) ab 16 Jahre (Synonym), Obdachlose Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA ab 16 Jahre (Synonym), BPA ab 16 Jahre (Synonym), Bundespersonalausweise, Ausweisnummer (Synonym), Personalausweisnummer (Synonym), Ausweisnummer (Synonym), Bundespersonalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre), Termin (Synonym), Personalausweis, Neuausstellung nach Ablauf (Synonym), Personalausweis, verlängern (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), ersten (Synonym), erstmalig (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), zum ersten Mal (Synonym), BPA (Synonym), Bundesministerium des Inneren und für Heimat - Fotomustertafel (Synonym), Personalausweis, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre) (Synonym), zu alt (Synonym), Perso abgelaufen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Volltext

In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren Ausweispflicht. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen. 

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig: 
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
 

Erforderliche Unterlagen

  •  biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • alter Personalausweis oder Reisepass
  • falls kein Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Eheurkunde (Heiratsurkunde)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Kosten

  • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
  • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Hamburg Service.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich im Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Hamburg Service Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Hamburg Service Ihren Grund anerkennt.
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Im Hamburg Service können Sie online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.

Bearbeitungsdauer

Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3 – 4 Wochen.

Frist

Bemerkung: Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen.

Gültigkeitsdauer:
  • 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
  • 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

Hinweise

  • Ein Personalausweis kann nicht verlängert oder verändert werden. Daher wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt. Ausnahme: Änderung der Anschrift (im Chip und Aufkleber mit der neuen Anschrift)
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • vor Ablauf des Personalausweises muss ein neuer beantragt werden. Ausnahme: Die Person ist über 16 Jahre alt und besitzt ein gültiges Passdokument (Reisepass, vorläufiger Reisepass).
  • gegebenenfalls zusätzlich Antrag auf vorläufigen Personalausweis nötig
  • zuständig: Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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