Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Flurstück Zerlegung

Hamburg 99123002091000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123002091000

Leistungsbezeichnung

Flurstück Zerlegung

Leistungsbezeichnung II

Flurstücke zerlegen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Flurstückszerlegung (Synonym), Flurstücksteilungen (Synonym), Zerlegungsvermessung (Synonym), Flurstück zerlegen (Synonym), Flurstück teilen (Synonym), Grundstücke zerlegen (Synonym), Grundstücke teilen (Synonym), Sonderung (Synonym), Grundstückszerlegung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2022

Fachlich freigegeben durch

LGV Grenzvermessung

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: §§ 3 – 8 Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)
URL: https://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-VermGHA2005rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Teaser

Sie möchten ein bestehendes Flurstück zerlegen?
Dann erteilen Sie einen schriftlichen formlosen Auftrag

Volltext

Sie möchten ein Flurstück in mehrere Flurstücke zerlegen, weil Sie zum Beispiel einen Teil verkaufen oder bebauen wollen.
Dazu müssen Sie dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) oder einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder Vermessungsingenieurin (ÖbVI) schriftlich einen formlosen Auftrag erteilen.
Die Zerlegung erfolgt durch Vermessungsarbeiten in der Örtlichkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zerlegung auch ohne örtliche Vermessungsarbeiten durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

Angaben dazu, wie das Flurstück zerlegt werden soll.
Das Flurstück befindet sich in Ihrem Eigentum:
  • Nachweis darüber zum Beispiel durch Kaufvertrag, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch oder Auszug aus dem Grundbuch
Das Flurstück gehört mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern:
  • Einverständnis aller Miteigentümerinnen und Miteigentümer
Das Flurstück befindet sich nicht in Ihrem Eigentum:
  • eine Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers

Voraussetzungen

  • Das Flurstück befindet sich in ihrem Eigentum.
  • Befindet sich das Flurstück nicht in ihrem Eigentum, benötigen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers.
  • Bei Miteigentum an einem Flurstück müssen alle mit der Zerlegung einverstanden sein.
  • Erbbauberechtigte sind ebenfalls auftragsberechtigt.
  • Eine Auftragserteilung ist nur in schriftlicher Form möglich.

Kosten

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der neuen Grenzpunkte

Verfahrensablauf

  • Für Fragestellungen zur Zerlegung von Flurstücken bieten wir Ihnen eine kostenfreie Beratung an.
  • Soll eine Zerlegung durchgeführt werden, erteilen Sie uns dafür einen Auftrag (per E-Mail, Fax oder Post).
  • Damit erklären Sie sich bereit, die Kosten für die Vermessungsleistung einschließlich der Übernahme der Ergebnisse ins Liegenschaftskataster zu übernehmen.
  •  Die Vermessungsunterlagen werden zusammengestellt und die Zerlegung durchgeführt.
  • Die Ergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung des Flurstücks).
  • Das Grundbuchamt wird informiert.
  • Sie bekommen eine Fortführungsmitteilung und die Rechnung/ den Gebührenbescheid zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Vermessung.

Frist

Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.

Hinweise

Keine 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • neue Flurstücke werden gebildet, indem ein vorhandenes Flurstück in mehrere selbständige Flurstücke zerlegt wird
  • Bildung erfolgt
  • durch Vermessung in der Örtlichkeit oder
  • ohne örtliche Vermessungsarbeiten
  • auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder Vermessungsingenieurinnen (ÖbVI) können diese Aufgabe erledigen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal