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Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

Hamburg 99008001012005 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012005

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), gestohlen (Synonym), geklaut (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym), Diebstahl (Synonym), Personenfeststellungsverfahren (Synonym), Identitätsfeststellung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies bei der Polizei melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Volltext

Sie können den Diebstahl Ihres Personalausweises bei jeder Polizeidienststelle melden.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Das ist möglich bei jedem Hamburg Service, wenn Hamburg Ihr Hauptwohnsitz ist.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Zudem wird ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 EUR erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Kundenzentrum Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Hamburg Service Ihren Grund anerkennt.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich. Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Kosten

  • Kosten für Beantragung eines neuen Personalausweises:
    • 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • 30,00 EUR Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Diebstahl zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Melden Sie den Diebstahl bei  der Polizei. Die Anzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten. Die Verlustmeldung müssen Sie dann für die Beantragung zum Hamburg Service mitbringen.
  • Wenn Sie im Hamburg Service einen neuen Personalausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Hamburg Service informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Sie können in Ihrem Hamburg Service online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

  • Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 4 Wochen.

Frist

  • Sie müssen den Diebstahl schnellstmöglich bei der Polizei anzeigen.
  • Bearbeitungsdauer: ab Antragstellung circa 3-4 Wochen

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (max. 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden bei
    • einer Polizeidienststelle
  • zuständig: jeder Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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