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Emissionserklärung Befreiung

Hamburg 99001016010000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001016010000

Leistungsbezeichnung

Emissionserklärung Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Müllentsorgung (Synonym), Luftschadstoffe (Synonym), ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen (Synonym), Anlagen Abfall Behandlung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Abfallwirtschaft

Handlungsgrundlage

§ 41 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__41.html

§ 6  Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_11_2004/__6.html

Teaser

Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Deponie zur Abgabe der Emissionserklärung verpflichtet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen.

Volltext

Wenn Sie eine Deponie betreiben, sind Sie zur regelmäßigen Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet. Wenn von Ihrer Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen, können Sie sich von der Verpflichtung, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen. Die Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • erforderliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass von Ihrer Deponie nur Emissionen in geringem Maße ausgehen

Voraussetzungen

Sie erhalten die Befreiung von der Emissionsabgabe-Pflicht, wenn von Ihrer Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren berechnet die zuständige Stelle nach Zeitaufwand auf Grundalge der Umweltgebührenordnung.

Verfahrensablauf

Sie reichen einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung bei der zuständigen Behörde ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid von der Behörde.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

Kurztext

  • Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien beantragen
  • Betreiber von Deponien
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe einer Emissionserklärung
  • Befreiung von der Abgabepflicht unter bestimmten Voraussetzungen
  • wenn von der Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen
  • Antrag schriftlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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