Emissionserklärung Befreiung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Müllentsorgung (Synonym), Luftschadstoffe (Synonym), ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen (Synonym), Anlagen Abfall Behandlung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Abfallwirtschaft
§ 41 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__41.html
§ 6 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_11_2004/__6.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__41.html
§ 6 Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_11_2004/__6.html
Wenn Sie als Betreiber oder Betreiberin einer Deponie zur Abgabe der Emissionserklärung verpflichtet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen.
Wenn Sie eine Deponie betreiben, sind Sie zur regelmäßigen Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet. Wenn von Ihrer Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen, können Sie sich von der Verpflichtung, eine Emissionserklärung abzugeben, befreien lassen. Die Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
- schriftlicher Antrag
- erforderliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass von Ihrer Deponie nur Emissionen in geringem Maße ausgehen
Sie erhalten die Befreiung von der Emissionsabgabe-Pflicht, wenn von Ihrer Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen.
Es fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren berechnet die zuständige Stelle nach Zeitaufwand auf Grundalge der Umweltgebührenordnung.
Sie reichen einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung bei der zuständigen Behörde ein.
Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid von der Behörde.
Die Behörde prüft Ihren Antrag.
Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Unterlagen oder Informationen von Ihnen an.
Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid von der Behörde.
- Befreiung von der Abgabe einer Emissionserklärung für Deponien beantragen
- Betreiber von Deponien
- Verpflichtung zur regelmäßigen Abgabe einer Emissionserklärung
- Befreiung von der Abgabepflicht unter bestimmten Voraussetzungen
- wenn von der Deponie nur in geringem Maße Emissionen ausgehen
- Antrag schriftlich