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Entsorgung von Hausmüll

Hamburg 99001007004000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001007004000

Leistungsbezeichnung

Entsorgung von Hausmüll

Leistungsbezeichnung II

Entsorgung von Hausmüll

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Müllabfuhr (Synonym), Umzug (Synonym), Restmüll (Synonym), Restabfall (Synonym), Restmülltonne (Synonym), schwarze Tonne (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2020

Fachlich freigegeben durch

Abfallwirtschaft

Handlungsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Abfallbehälterbenutzungsverordnung (AbfBenVO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfBenVHA2017rahmen
Gebührenordnung für die Abfallentsorgung mit Umleer- und Einwegbehältern sowie die Entsorgung von Sperrmüll
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfGebOHArahmen

Teaser

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Restmüll aus privaten Haushalten obliegt dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
In Hamburg ist hierfür die Stadtreinigung Hamburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verantwortlich.

Volltext

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist dafür die Stadtreinigung Hamburg zuständig.
In der Restmülltonne werden alle Abfälle gesammelt, die Sie nicht anderweitig entsorgen können und nicht umweltgefährdend sind. Wenn Sie als Person mit Grundeigentum eine andere Mülltonne haben oder die Abfuhrfrequenz für Ihre Tonne verändern möchten, dann setzen Sie sich bitte direkt mit der Stadtreinigung Hamburg in Verbindung. Alle Mieterinnen und Mieter setzen sich diesbezüglich bitte mit Ihrem Vermieter in Verbindung.
 

Erforderliche Unterlagen

Zur Bestellung einer Restmülltonne wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter. Grundstücksbesitzer bitte an die Stadtreinigung Hamburg. Hierfür ist u.a. Ihre Kundennummer erforderlich.

Voraussetzungen

  • In die Restmülltonne werfen Sie bitte alle Abfälle, die nicht verwertet werden können, die nicht umweltgefährdend sind und von ihrer Art und Größe dafür geeignet sind.
  • Ihr Beitrag zur Reduzierung des Restmülls ist die Abfallvermeidung und -verwertung durch Trennung: Organische Küchen- und Gartenabfälle gehören in die grüne Biotonne, Verpackungen und kleine Abfälle aus Metall und Plastik in die gelben Hamburger Wertstofftonnen und -säcke. Für Papier gibt es die blaue Papiertonne der Stadtreinigung Hamburg und die Depotcontainer. Altglas können Sie kostenlos über Depotcontainer entsorgen. 

Kosten

  • Die abfallwirtschaftliche Grundgebühr beträgt monatlich 7,22 Euro.
  • Die Kosten für die schwarze Restmülltonne berechnen sich je nach Gefäß- bzw. Behältergröße sowie nach dem Transportweg.
  • Die Recyclinghöfe nehmen die meisten Abfälle aus privaten Haushalten auch kostenlos entgegen. Nur für einige wenige Abfälle, deren anschließende Behandlung kostenintensiv ist, werden weitere Gebühren erhoben.
  • Die genauen Kosten finden Sie auf der Homepage der Stadtreinigung Hamburg aufgelistet (siehe Rubrik "Links").

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die Stadtreinigung Hamburg.

Bearbeitungsdauer

  • Bitte beachten Sie für die Abholung der Restmülltonne den Abfuhrkalender der Stadtreinigung Hamburg sowie die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe. Bei der Restmüllabfuhr kommt es gelegentlich, z.B. wegen gesetzlicher Feiertage, zu Terminverschiebungen.
  • Die Leerungsfrequenz können Sie auf der Internetseite der Stadtreinigung Hamburg finden

Frist

Falls Sie die Restmülltonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, dann stellen Sie diese bitte bis 6 Uhr morgens an der Bordsteinkante ab.

Hinweise

  • Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg kein Geld (Trinkgeld) annehmen dürfen.
  • Falls Sie die Restmülltonne selbst zur Abfuhr bereitstellen, achten Sie bitte darauf, dass davon keine Gefährdung für andere verkehrsteilnehmende Personen ausgeht. 
  • Tipps zur Abfallvermeidung (siehe Rubrik "Links")

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Hausmüll entsorgen
  • Regelungen zur Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall sind in der Abfallbehäterbenutzungsverordnung und den Gebührenordnungen festgeschrieben
  • Zuständig: Stadtreinigung Hamburg 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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