Wilder Müll Entsorgung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Müllabfuhr (Synonym), Autowracks (Synonym), Herrenlose Fahrräder (Synonym), Sperrmüll (Synonym), Waschmaschine (Synonym), alte Fahrräder (Synonym), Bauschutt (Synonym), Elektromüll (Synonym), Fahrrad ohne Räder (Synonym), Fahrrad-Rahmen (Synonym), herrenlose Räder (Synonym), kaputtes Fahrrad (Synonym), Müllkippe (Synonym), unerlaubte Entsorgung (Synonym), Unrat (Synonym)
Fachlich freigegeben am
18.01.2022
Fachlich freigegeben durch
Sauberkeit
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfWGHA2005rahmen
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz (HmbAbfG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbfWGHA2005rahmen
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die Stadtreinigung Hamburg.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann die verursachende Person des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden dieser die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann die verursachende Person des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden dieser die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Müll wurde nicht ordnungsgemäß entsorgt und befindet sich in freier Landschaft, in Wäldern oder anderen öffentlichen Orten.
In der Freien und Hansestadt Hamburg haben Sie verschiedene Möglichkeiten "wilden Müll" zu melden:
- Die Hotline 'Saubere Stadt' nimmt Ihre Meldungen telefonisch unter 040-2576 1111 entgegen.
- Über das Kontaktformular der Website der Stadtreinigung Hamburg können Sie online Verschmutzungen melden.
- Mit der App der Stadtreinigung Hamburg können Sie ebenfalls über die Funktion "Müllecken melden" verunreinigte Ecken anzeigen. Dabei können Sie ein Foto davon machen und dieses in der App einfach und schnell hochladen.
Zur Bearbeitungsdauer sind keine pauschalen Angaben möglich und hängt von der jeweiligen Situation vor Ort ab.
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
- Wilden Müll melden
- Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen, am Straßenrand oder vor Häusern und Gärten außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
- Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
- Zuständig: Stadtreinigung Hamburg