Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

Hamburg 99050029012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050029012000

Leistungsbezeichnung

Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Security (Synonym), Bewacherregister (Synonym), § 34a GewO (Synonym), 34a (Synonym), Bewachung (Synonym), Bewachungsgewerbe (Synonym), Sicherheitskraft (Synonym), Unterrichtung (Synonym), Wachpersonal (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

§ 34a Absatz1 Gewerbeordnung (GewO)

Teaser

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Volltext

Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.
Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.
Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.
Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei der Handelskammer Hamburg

Voraussetzungen

Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Kosten

Die Gebühren erfahren Sie bei der Handelskammer Hamburg. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.
  • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.
 

Bearbeitungsdauer

  • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
  • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Frist

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe Ausstellung
  • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an Bewachungsunterrichtung
  • Pflichtveranstaltung für Wachpersonal (angestellt)
  • Dauer der Unterrichtung ca. 40 Stunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache (Kompetenzniveau B1)
  • Keine Prüfung, aber Verständnisfragen
  • Nicht erforderlich bei abgeschlossener Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe oder bei staatlichen Sicherheitsorganen
  • Zuständig: Handelskammer Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal