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Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Hamburg 99115005011002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005011002

Leistungsbezeichnung

Wohnsitz Änderung Statuswechsel

Leistungsbezeichnung II

Änderung der Hauptwohnung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Anmeldung in einer anderen Gemeinde (Synonym), Umzug (Synonym), Wohnsitz ummelden (Synonym), Wohnsitz anmelden (Synonym), Ummeldung (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Anmeldebestätigung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Einwohnerwesen (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldewesen (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Ummeldebescheinigung (Synonym), Ummeldebestätigung (Synonym), Ummelden (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnsitzabmeldung (Synonym), Wohnsitzanmeldung (Synonym), Wohnsitzummeldung (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen dem Hamburg Service mitzuteilen.

Volltext

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.

Hauptwohnung ist:
  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, Hamburg Service mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
 

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

Voraussetzungen

  • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
  • Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Das persönliche Erscheinen bei dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten ist Pflicht.

Bearbeitungsdauer

Keine (der Statuswechsel wird direkt von Hamburg Service in das Melderegister eingetragen)

Frist

Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Änderung des Status der Wohnung
  • Jede Änderung der Hauptwohnung (zum Beispiel bisherige Nebenwohnung wird als Hauptwohnung genutzt und die bisherige Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung) ist dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
  • Zuständig ist der Hamburg Service für die neue Hauptwohnung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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