Wohnsitz Änderung Statuswechsel
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anmeldung in einer anderen Gemeinde (Synonym), Umzug (Synonym), Wohnsitz ummelden (Synonym), Wohnsitz anmelden (Synonym), Ummeldung (Synonym), Anmeldebescheinigung (Synonym), Anmeldebestätigung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Einwohnerwesen (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Meldeschein (Synonym), Meldewesen (Synonym), Nebenwohnsitz (Synonym), Ummeldebescheinigung (Synonym), Ummeldebestätigung (Synonym), Ummelden (Synonym), Wohnsitz (Synonym), Wohnsitzabmeldung (Synonym), Wohnsitzanmeldung (Synonym), Wohnsitzummeldung (Synonym), Wohnsitzwechsel (Synonym)
Fachlich freigegeben am
05.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen dem Hamburg Service mitzuteilen.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Das persönliche Erscheinen bei dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten ist Pflicht.
Keine (der Statuswechsel wird direkt von Hamburg Service in das Melderegister eingetragen)
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
- Parkplatzabsperrung für Umzug
- LBV Kfz-Schein, Änderung
- LBV Online-Dienste
- LBV-Terminbuchungen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Formular: Wohnungsgeberbestätigung - barrierefrei, PDF, 235 KB, 1 Seite
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde - barrierefrei, PDF, 786 KB, 3 Seiten
- Formular: Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 235 KB
- Formular: Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung ab 01.11.2015 - barrierefrei, PDF, 259 KB
- Hundeummeldung
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Änderung des Status der Wohnung
- Jede Änderung der Hauptwohnung (zum Beispiel bisherige Nebenwohnung wird als Hauptwohnung genutzt und die bisherige Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung) ist dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten mitzuteilen.
- Zuständig ist der Hamburg Service für die neue Hauptwohnung.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg