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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung

Hamburg 99134007148000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134007148000

Leistungsbezeichnung

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung

Leistungsbezeichnung II

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ergotherapie (Synonym), Funktionstraining (Synonym), Patientenschulung (Synonym), Reha (Synonym), Rehabilitationssport (Synonym), Sozialmedizinische Nachsorge (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Sozialbehörde)

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
 

Teaser

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

Volltext

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden Ihnen zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dies erfolgt nach Ermessen und auf ärztliche Anordnung. Dazu gehören beispielsweise folgende Angebote:
  • Patientenschulungen für chronisch Kranke,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
  • Ärztliche Verordnung, beziehungsweise Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes

Voraussetzungen

  • Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss bei Ihnen  erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
  • Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.

Kosten

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Leistungen erfolgt in der Regel wie folgt:
  1. Verordnung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt
  2. Beantragung bei Krankenkasse
  3. Entscheidung der Krankenkasse
  4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation

Bearbeitungsdauer

Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei Ihrer Krankenkasse.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.

Kurztext

  • Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
  • Krankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf ärztliche Anordnung
  • Zum Beispiel: Trainings, Rehabilitationssport und sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche
  • Auskunft, Beratung und Antragstellung bei der Krankenkasse

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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