Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Ergotherapie (Synonym), Funktionstraining (Synonym), Patientenschulung (Synonym), Reha (Synonym), Rehabilitationssport (Synonym), Sozialmedizinische Nachsorge (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Sozialbehörde)
Bezeichnung: § 43 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__43.html
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden Ihnen zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dies erfolgt nach Ermessen und auf ärztliche Anordnung. Dazu gehören beispielsweise folgende Angebote:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
- Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Ärztliche Verordnung, beziehungsweise Stellungnahme der/des behandelnden Ärztin/Arztes
- Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss bei Ihnen erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
- Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
Die Beantragung der Leistungen erfolgt in der Regel wie folgt:
- Verordnung durch Ihre Ärztin/Ihren Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
- Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte
- Krankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf ärztliche Anordnung
- Zum Beispiel: Trainings, Rehabilitationssport und sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche
- Auskunft, Beratung und Antragstellung bei der Krankenkasse