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EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

Hamburg 99050092012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050092012000

Leistungsbezeichnung

EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Arbeiten in der EU (Synonym), Auslandsentsendung (Synonym), Betriebsstätte in der EU (Synonym), Dienstleistungsfreiheit (Synonym), EG-Bescheinigung (Synonym), EU-Bescheinigung (Synonym), Grenzüberschreitende Dienstleistungen (Synonym), Nachweis Berufserfahrung (Synonym), Niederlassung in der EU (Synonym), Reiseleiter (Synonym), Reiseleiterin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 - 1. DV Niederlassungsfreiheit EWG
Art. 7 Abs. 2 b) und d) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG)
Art. IV NiederlFrhEWGDG 1

 

Teaser

Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.

Volltext

Wenn Sie bestimmte Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen oder sich dort niederlassen möchten, müssen Sie in einigen Mitgliedstaaten unter anderem die sogenannte EU-Bescheinigung vorlegen. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie diese Dienstleistung in Deutschland rechtmäßig und dauerhaft erbringen. Sofern Sie bzw. Ihr Unternehmen Mitglied einer Kammer (beispielsweise Handwerkskammer) sind, ist diese für Sie zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.
Um darzulegen, dass die Dienstleistungen dauerhaft und rechtmäßig erbracht werden, müssen Sie die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit und ihre Dauer angegeben werden. Neben einer Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens müssen Sie angeben, ob Sie als Selbständiger, als Leiter eines Unternehmens bzw. einer Zweigniederlassung, in leitender Stelle oder als Arbeitnehmer tätig gewesen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis der konkret ausgeübten Tätigkeit sowie Dauer
  • Ausbildung (Nachweise: Zeugnis, Diplom, Zertifikat)
  • Zusätzlich als:
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung
    • Leiter eines Unternehmens bzw. einer Niederlassung: Nachweis: Handelsregistereintrag
    • Leitender Angestellter: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis

Voraussetzungen

Ausübung des Berufs in den vergangenen zwei Jahren
Angabe und Nachweise über die konkret ausgeübte Tätigkeit

Kosten

Es fallen Kosten an. Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der Handwerkskammer Hamburg

Verfahrensablauf

Eine EU-Bescheinigung können Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ein
  • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle wird die EUBescheinigung ausgestellt Ihnen per Post, inkl. Rechnung, zugesandt
Nach Erhalt der Bescheinigung können Sie sie für Ihren Antrag im EU-Land verwenden.
 

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 – 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

keine formalen Rechtsbehelfe

Kurztext

  • EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie Ausstellung
  • EUBescheinigung Ausstellung
  • Nötig, um im EUAusland bestimmte Dienstleistungen erbringen zu dürfen
  • Weist Berufserfahrung nach
  • Handwerkskammer Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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