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Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen

Hamburg 99005010031000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005010031000

Leistungsbezeichnung

Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel ablegen

Leistungsbezeichnung II

Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Medikamente (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Arzneimittelgesetz (Synonym), Drogerie (Synonym), Freiverkäufliche Medikamente (Synonym), Kräuter (Synonym), Medikamente verkaufen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

§ 50 Arzneimittelgesetz (AMG)
§§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Teaser

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen

Volltext

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.
In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.
Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

Erforderliche Unterlagen

Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen Kosten an.Die Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei der Handelskammer Hamburg

Verfahrensablauf

Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung
Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.

Kurztext

  • Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme
  • Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Prüfung kann bei der zuständigen IHK absolviert werden
  • Anmeldung erfolgt bei der IHK, schriftlich oder online
  • Unterschiedliche Gebühr je nach Gebührenordnung der jeweiligen IHK
  • Zuständig: Handelskammer Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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