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Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Hamburg 99050094169000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050094169000

Leistungsbezeichnung

Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anlageberater (Synonym), Anlageberatung (Synonym), geschlossene Fonds (Synonym), Investment (Synonym), Kreditwesen (Synonym), Vermögensanlage (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

§ 13a Gewerbeordnung (GewO)
§ 13b Gewerbeordnung (GewO)
§ 13c Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

 

Teaser

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis

Volltext

Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
  • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
  • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes belegen,
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlergewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist,
  • anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.
Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

Kosten

Es fallen Gebühren an. Es fallen Kosten an. Bitte erfragen Sie die Gebührenhöhe telefonisch.

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige
  • Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen in Deutschland eine Erlaubnis.
  • Bei vorübergehender selbständiger Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler selbständig genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.
  • Zuständig: Handelskammer Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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