Hebammenhilfe Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hebammenhilfe (Synonym), Rückbildungsgymnastik (Synonym), Schwangerennachsorge (Synonym), Schwangerenvorsorge (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Sozialbehörde)
§ 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) - Sonstige Leistungen
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
§ 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html
§ 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Entbindung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24f.html
§ 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Versorgung mit Hebammenhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__134a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24c.html
§ 24d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24d.html
§ 24f Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Entbindung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24f.html
§ 134a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Versorgung mit Hebammenhilfe
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__134a.html
Wenn Sie schwanger sind oder gerade entbunden haben, können Sie die Leistungen einer Hebamme in Anspruch nehmen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung neben dem Anspruch auf ärztliche Betreuung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Hebammenhilfe umfasst die Leistungen während Schwangerschaft und Entbindung durch eine staatlich geprüfte und anerkannte Hebamme bzw. einen Entbindungspfleger. Die Leistungserbringung sind im der Hebammenhilfe-Vertrag geregelt.
Zur Hebammenhilfe gehören:
Die Hebammenhilfe wird Ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt, d. h. die Hebammen rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Es können nur Leistungen, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind, abgerechnet werden.
Ihre versicherten Kinder haben ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn sie nicht von Ihnen versorgt werden können, z. B. bei Adoption, Tod oder krankheitsbedingter Abwesenheit.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Zur Hebammenhilfe gehören:
- Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung
- Geburtshilfe
- Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und
- sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik bei Unterweisung in der Gruppe
Die Hebammenhilfe wird Ihnen als Sachleistung zur Verfügung gestellt, d. h. die Hebammen rechnen direkt mit den Krankenkassen ab. Es können nur Leistungen, die im Hebammen-Vergütungsverzeichnis geregelt sind, abgerechnet werden.
Ihre versicherten Kinder haben ebenfalls Anspruch auf Hebammenhilfe, wenn sie nicht von Ihnen versorgt werden können, z. B. bei Adoption, Tod oder krankheitsbedingter Abwesenheit.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Um Hebammenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich direkt an eine Hebamme Ihrer Wahl.
- Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie Ihre Krankenversichertenkarte vorlegen.
- Die Hebamme rechnet mit Ihrer Krankenkasse direkt ab.
- Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, sollten Sie mit dieser zuvor die Kostenübernahme abklären.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und beim Deutschen Hebammenbund.
- Hebammenhilfe Gewährung
- Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung
- Geburtshilfe
- Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt
- Sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildungsgymnastik in Gruppe
- Zuständig: Hebammen Verband Hamburg e.V.