Personalausweis Ausstellung erstmalig
Inhalt
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
05.10.2021
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__9.html
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Als deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde. In diesem Fall muss Ihre Identität durch einen Elternteil oder Sorgeberechtigten gegenüber der Behörde bestätigt werden
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- nach Einbürgerung:
- Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung
- Einbürgerungsurkunde
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Sie müssen den Personalausweis persönlich im Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Ihr Grund anerkannt wird.
- Sie vereinbaren online oder telefonisch einen Termin.
- Als Jugendliche ab 16 Jahren können Sie den Personalausweis selbst beantragen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen. Sind die Sorgeberechtigten getrennt lebend, so ist die Anwesenheit des Sorgeberechtigten bei dem sich das minderjährige, unverheiratete Kind gewöhnlich aufhält verpflichtend. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da Hamburg Service ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Seit dem 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei Hamburg Service können Sie online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Ab Antragstellung (ca. 15 Minuten) dauert es in der Regel mindestens 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Hamburg Service abholen können.
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Behördenfinder Deutschland
- Status der Ausweisbearbeitung abfragen
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweis beantragen ohne Inlandswohnsitz
- Personalausweise, abholen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, Seriennummer
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
- Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind.
- Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
- in Deutschland gemeldet sind.
- Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
Ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
Sind die Sorgeberechtigten getrennt lebend, so ist die Anwesenheit des Sorgeberechtigten bei dem sich das minderjährige, unverheiratete Kind gewöhnlich aufhält verpflichtend. - zuständig: jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg