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Personalausweis Ausstellung erstmalig

Hamburg 99008001012001 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung erstmalig

Leistungsbezeichnung II

Erstmalig einen Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), e-Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Bundespersonalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Elektronischer Personalausweis ab 16 Jahre (Synonym), Neuer Personalausweis (nPA) ab 16 Jahre (Synonym), Obdachlose Personalausweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA ab 16 Jahre (Synonym), BPA ab 16 Jahre (Synonym), Bundespersonalausweise, Ausweisnummer (Synonym), Personalausweisnummer (Synonym), Ausweisnummer (Synonym), Bundespersonalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (ab 16 Jahre), Termin (Synonym), Personalausweis, Neuausstellung nach Ablauf (Synonym), Personalausweis, verlängern (Synonym), Ausweis (Synonym), Personalausweis nach Einbürgerung (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), ersten (Synonym), erstmalig (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), zum ersten Mal (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

Volltext

Als deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde. In diesem Fall muss Ihre Identität durch einen Elternteil oder Sorgeberechtigten gegenüber der Behörde bestätigt werden
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • nach Einbürgerung:
    • Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung
    • Einbürgerungsurkunde

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.
 Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Kosten

  • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung ist möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich im Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Standort für Einwohnerangelegenheiten des Hamburg Service Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Ihr Grund anerkannt wird.
 
  • Sie vereinbaren online oder telefonisch einen Termin.
  • Als Jugendliche ab 16 Jahren können Sie den Personalausweis selbst beantragen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen. Sind die Sorgeberechtigten getrennt lebend, so ist die Anwesenheit des Sorgeberechtigten bei dem sich das minderjährige, unverheiratete Kind gewöhnlich aufhält verpflichtend. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da Hamburg Service ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Seit dem 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
    Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei Hamburg Service können Sie online oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Hamburg Service anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung (ca. 15 Minuten) dauert es in der Regel mindestens 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Hamburg Service abholen können.

Frist

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig.

Hinweise

  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • Den PIN-Brief erhalten Sie, wenn Sie zum Antragszeitpunkt mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt sind.
  • Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Erstmalig einen Personalausweis beantragen
  • in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
    • in Deutschland gemeldet sind.
  • Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
    Ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    Sind die Sorgeberechtigten getrennt lebend, so ist die Anwesenheit des Sorgeberechtigten bei dem sich das minderjährige, unverheiratete Kind gewöhnlich aufhält verpflichtend.
  • zuständig: jeder Standort für Einwohnerangelegenheiten, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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