Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gewerbesteuer Festsetzung

Hamburg 99102010002000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102010002000

Leistungsbezeichnung

Gewerbesteuer Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Gewerbesteuer bezahlen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Gewerbesteuermessbetrag (Synonym), Hebesatz (Synonym), Gewerbesteuererklärung (Synonym), Gewerbeertrag (Synonym), Unternehmen Steuererklärung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Handlungsgrundlage

  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)
  • Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
  • Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehungsweise Gewerbeertrag § 7 GewStG
  • Hinzurechnungen § 8 GewStG
  • Kürzungen § 9 GewStG
  • Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG
  • Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

Teaser

Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben, sind Sie grundsätzlich zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland ein Gewerbe betreiben, müssen Sie Ihre jährliche Gewerbesteuerklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben.

Erforderliche Unterlagen

Elektronisch übermittelte Gewerbesteuererklärung GewSt 1a.

Voraussetzungen

  • Sie führen ein gewerbliches Unternehmen und sind zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet.
  • Sie sind nicht von der Gewerbesteuerverpflichtung befreit.
  • Wenn Sie Freiberufler, Land- oder Forstwirt sind, sind Sie nicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie fertigen Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch an.

In der Erklärung legen Sie den Gewerbeertrag des entsprechenden Kalenderjahres offen. Die Übermittlung der Erklärung erfolgt elektronisch, beispielsweise über die Plattform www.Elster.de. Hierbei berücksichtigen Sie Ihren Gewinn oder Verlust, also Ihre Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben, und nehmen erforderliche Hinzurechnungen oder Kürzungen vor. Zudem geben Sie den Standort Ihres Gewerbes an. In Hamburg, das zugleich als Stadt und Bundesland fungiert, ist dies besonders relevant.

Sie reichen Ihre Gewerbesteuererklärung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Das Finanzamt prüft Ihre Erklärung und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Den Gewerbesteuermessbetrag und die Höhe der Gewerbesteuer ermittelt das Finanzamt anhand Ihrer Erklärung und Ihrer Unterlagen.
Sie erhalten einen Bescheid über den festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag sowie über die Festsetzung der Gewerbesteuer.

Das Finanzamt setzt zudem die Höhe der Vorauszahlungen für die kommenden Zeiträume fest. Sollten sich die zugrunde liegenden Verhältnisse wesentlich ändern, können Sie die Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

Sie entrichten die in den Bescheiden genannten Beträge für Gewerbesteuer und eventuelle Vorauszahlungen zum angegebenen Termin.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Verwaltungsaufwand ab. 

Frist

Als steuerpflichtige Person, die keine steuerliche Beratung in Anspruch genommen hat: Reichen Sie die Gewerbesteuererklärung  bis zum 31. Juli des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres ein.

Wenn Sie steuerliche Beratung zum Beispiel durch einen Steuerberater in Anspruch genommen haben, reichen Sie Ihre Gewerbesteuererklärung bis zum 28. Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres ein.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Gewerbesteuerhebesatz in Hamburg beträgt 470 Prozent.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Gewerbesteuererklärung einreichen
  • Gewerbetreibende in Deutschland
  • Pflicht zur Gewerbesteuererklärung
  • jährlich einzureichen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal