Einkommensteuer Festsetzung
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Begriffe im Kontext
Einkommensteuer (Synonym), Einkommensteuererklärung (Synonym), Einkommensteuertabelle (Synonym), Einkommensteuerausgleich (Synonym), Steuerbescheid (Synonym), elektronische Steuererklärung (Synonym), elster (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.07.2021
Fachlich freigegeben durch
FB 5 SV HamburgService
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.
Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- Gewerbebetrieb,
- selbstständiger Arbeit,
- nichtselbstständiger Arbeit,
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung sowie
- sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
- Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen.
- Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
- Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres
- Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres
- Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:
- Ohne Steuerberatung: 31.10.2021
- Mit Steuerberatung: 31.05.2022
- Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.
- Einkommensteuer Festsetzung
- Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen
- Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen
- Zuständig: Finanzamt
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg