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Einkommensteuer Festsetzung

Hamburg 99102008002000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008002000

Leistungsbezeichnung

Einkommensteuer Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Einkommensteuer Festsetzung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Einkommensteuer (Synonym), Einkommensteuererklärung (Synonym), Einkommensteuertabelle (Synonym), Einkommensteuerausgleich (Synonym), Steuerbescheid (Synonym), elektronische Steuererklärung (Synonym), elster (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.07.2021

Fachlich freigegeben durch

FB 5 SV HamburgService

Handlungsgrundlage

Teaser

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Volltext

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz.

Erforderliche Unterlagen

Einkommensteuererklärung

Voraussetzungen

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte aus
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gewerbebetrieb,
  • selbstständiger Arbeit,
  • nichtselbstständiger Arbeit,
  • Kapitalvermögen
  • Vermietung und Verpachtung sowie
  • sonstigen Einkünfte wie z. B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich durch Anwendung des Steuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen.
  • Dabei wird durch zahlreiche Regelungen (z. B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, variabler Steuersatz) Ihre persönliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
  • Aufwendungen für die Lebensführung (regelmäßig z. B. Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung) dürfen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.
 
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Frist

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres
  • Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres
  • Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:
    • Ohne Steuerberatung: 31.10.2021
    • Mit Steuerberatung: 31.05.2022
  • Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.

Hinweise

Keine 

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Einkommensteuer Festsetzung
  • Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen
  • Bemessungsgrundlage: zu versteuerndes Einkommen
  • Zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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