Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren
Inhalt
Begriffe im Kontext
Einkommensteuer (Synonym), Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahre (Synonym), Eintragungen für Kinder (Synonym), ELStAM (Synonym), Kinder in der Steuererklärung geltend machen (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.07.2021
Fachlich freigegeben durch
FB 5 SV HamburgService
Beim Familienleistungsausgleich wird Ihnen im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
Den Kinderfreibetrag können Sie für Kinder beantragen, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.
Den Kinderfreibetrag können Sie für Kinder beantragen, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch einen Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragen.
- Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
- Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
- Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein.
- Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
- Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden.
- Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.07. des Folgejahres.
- Wenn die Steuererklärung durch eine Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist am 28./29.02 des Zweitfolgejahres.
- Für die Einkommensteuererklärung 2020 haben Sie 3 Monate länger Zeit:
- Ohne Steuerberatung: 31.10.2021
- Mit Steuerberatung: 31.05.2022
- Ohne Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung endet die Frist nach 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres.
Zur Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen Sie den vollständigen Namen und die Steueridentifikationsnummer für jedes zu berücksichtigende Kind angeben.
- Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen.
- Im Laufe des Jahres wird in der Regel Kindergeld gezahlt.
- Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.
- Für ein unter 18 Jahre altes Kind kann ein Kinderfreibetrag beantragt werden.
- Der Antrag wird mit der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt gestellt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg