Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
28.01.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Melden Sie Ihre Rundfunkgeräte an und zahlen Sie einen Rundfunkbeitrag für eine weitere Wohnung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
- formloses Schreiben per Post oder
- ausgefülltes Anmeldeformular im Internet
- Formular: Zumeldung einer Wohnung
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
- Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
- Der Rundfunkbeitrag ist für jede weitere Wohnung zu zahlen