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Gleichwertigkeit ausl. Berufsqualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung

Hamburg 99150088037000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150088037000

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit ausl. Berufsqualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Assistenzberufe

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Pflegeassistent/ in Schwerpunkt Haus- und Familienpflege (Synonym), Biologisch-Technische/r Assistent/in (BTA) (Synonym), Chemisch-Technische/r Assistent/in (CTA) (Synonym), Assistent/in für Freizeitwirtschaft (Synonym), Kaufmännische/r Assistent/in Fachrichtung Fremdsprachen (Synonym), Kaufmännische/r Medienassistent/in (Synonym), Gestaltungstechnische/r Assistent/in Schwerpunkt Screen Design (Synonym), Assistent/in Technische Kommunikation und Produktdesign (Synonym), Laborassistent/in (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist eine Berufsanerkennungsstelle für landesrechtlich geregelte Berufe in Hamburg und zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Sie können das Antragsformular downloaden oder aber per E-Mail unter hibb-berufsanerkennung@hibb.hamburg.de anfordern.
Nach Eingang des Antrages wird eine Eingangsbestätigung gesendet.
Die Bearbeitungszeit für die Anerkennungsanträge liegt gesetzlich bei drei Monaten.
Bei Vorliegen des Antrags mit vollständigen Unterlagen in notariell beglaubigter Fotokopie wird Ihnen nach Prüfung des Antrags der Bescheid zugeschickt.
Wenn die eingereichten Unterlagen in einfacher Fotokopie vorliegen, werden Sie nach Prüfung Ihres Antrags zum Gesprächstermin eingeladen, um Originaldokumente vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

ohne

Voraussetzungen

Für alle zuständigen Berufe wird dasselbe Antragsformular verwendet.
Folgende Unterlagen werden in einfacher Kopie und ggf. mit beglaubigter deutscher Übersetzung* beigefügt:
·       Lebenslauf
·       Personalausweis oder Pass
·       Meldebestätigung
·       Ggf. Namensänderungsurkunde oder Heiratsurkunde (bei Namensänderungen)*
·       Schulabschlusszeugnis oder Anerkennungsvermerk des Schulinformationszentrums SIZ *
·       Ausbildungsabschlüsse einschließlich Fächer- und Notenübersichten *
·       Arbeitszeugnisse oder Berufsnachweise oder Arbeitsbuch (wenn vorhanden) *
·       Nachweise über Deutschkurse (wenn vorhanden)
Bei Anträgen aus dem Ausland Einreichung des Visums; eines Arbeitsvertrages oder einer Absichtserklärung, in Hamburg arbeiten zu wollen.
 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit für die Anerkennungsanträge liegt gesetzlich bei drei Monaten.

Frist

Informationen und Fristen zur Teilnahme an dem Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung finden Sie hier: https://www.fsp2-hamburg.de/willkommen/ausbildungen/aqua/

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal