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Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

Hamburg 99108031166000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108031166000

Leistungsbezeichnung

Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

Leistungsbezeichnung II

Bußgeldstelle - Online Anhörung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

HS Bußgeld (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit der Anhörung besteht die Möglichkeit:
  • sich zu einem Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen
  • einen anderen Fahrer zu benennen
  • seine persönlichen Daten zu ändern (z.B. Adresse bei Umzug)
  • Beweisfotos online einzusehen
  • Anlagen hochzuladen
Die Nutzung der Anhörung ist freiwillig und optional.

Ist der Halter für den Verstoß verantwortlich und gibt diesen zu:
  • reicht es bei einer Verwarnung aus, das Verwarngeld fristgerecht zu überweisen.
  • kann bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren die Nutzung der Anhörung den Vorgang beschleunigen, bis der Bußgeldbescheid erlassen wird. Dies muss aber nicht so sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Anhörungsbogen
  • Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Stellungnahme innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Anschreibens möglich

Hinweise

Hinweise zum Portal:
  • die 428 39 3333 ist eine Bandansage mit FAQ und Hinweisen zur Online Anhörung.
  • Verstoß zugeben (JA/NEIN) ist eine Pflichtangabe.
  • Ein anderer Fahrer kann unter Äußerung II benannt werden. Hierzu bitte den Verstoß nicht zugeben.
  • Eine Bestätigung der Abgabe einer Stellungnahme erhält man nicht. Hierzu kann man sich das Protokoll nach Abschluss herunterladen.
  • Das Aktenzeichen ist mit Punkten einzugeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal