Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung
Inhalt
Begriffe im Kontext
HS Bußgeld (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Mit der Anhörung besteht die Möglichkeit:
Ist der Halter für den Verstoß verantwortlich und gibt diesen zu:
- sich zu einem Tatvorwurf zu äußern und Stellung zu nehmen
- einen anderen Fahrer zu benennen
- seine persönlichen Daten zu ändern (z.B. Adresse bei Umzug)
- Beweisfotos online einzusehen
- Anlagen hochzuladen
Ist der Halter für den Verstoß verantwortlich und gibt diesen zu:
- reicht es bei einer Verwarnung aus, das Verwarngeld fristgerecht zu überweisen.
- kann bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren die Nutzung der Anhörung den Vorgang beschleunigen, bis der Bußgeldbescheid erlassen wird. Dies muss aber nicht so sein.
- Anhörungsbogen
- Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten
- Informationen zum Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr
- Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (Halten und Parken)
- Internetseite der Bußgeldstelle
- Bußgeldkatalog Straßenverkehr
- Antrag auf Zahlungserleichterung_Bußgeldstelle
- Onlinedienst: Anhörung Verwarnungs- / Bußgeld im Straßenverkehr
- Punkte: Eintragungen in das Fahreignungsregister
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hinweise zum Portal:
- die 428 39 3333 ist eine Bandansage mit FAQ und Hinweisen zur Online Anhörung.
- Verstoß zugeben (JA/NEIN) ist eine Pflichtangabe.
- Ein anderer Fahrer kann unter Äußerung II benannt werden. Hierzu bitte den Verstoß nicht zugeben.
- Eine Bestätigung der Abgabe einer Stellungnahme erhält man nicht. Hierzu kann man sich das Protokoll nach Abschluss herunterladen.
- Das Aktenzeichen ist mit Punkten einzugeben.