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Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in rechtspflegerischen Berufen Feststellung

Hamburg 99150056037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150056037000

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in rechtspflegerischen Berufen Feststellung

Leistungsbezeichnung II

Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung, Geprüfter Rechtsfachwirt/ Geprüfte Rechtsfachwirtin

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Büroleiter/in (Synonym), Bürovorsteher/in (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

BBiG, RechtsfachwPrV, Prüfungsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Geprüfte RechtsfachwirtInnen sind besonders qualifizierte MitarbeiterInnen in Rechtsanwaltskanzleien, die über weitreichende fachliche Kenntnisse verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag, Ausweisdokument, Schulabschlusszeugnis, Nachweis über den Abschluss der Ausbildung sowie alle Zeugnisse der Ausbildung

Voraussetzungen

Die Anerkennung ausländischer Berufe ist möglich, wenn die im Rahmen der abgeschlossenen ausländischen Ausbildung erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten den Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechen, die in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin an Geprüfte RechtsfachwirtInnen gestellt werden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Diese kann im Einzelfall überschritten werden.

Frist

Es sind keine Fristen einzuhalten; der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es ist zu beachten, dass alle Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen sind. Ausländische Urkunden/ Zeugnisse sind im Original sowie als Übersetzung in beglaubigter Form einzureichen. Es können weitere Unterlagen und/ oder Informationen angefordert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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