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Fischereiabgabe Zahlung

Hamburg 99042010131000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042010131000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Fischereiabgabe Zahlung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fischereiabgabe (Synonym), Fischereimarke (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 1 Verordnung zur Durchführung des Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnGVO)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Üben Sie in Hamburg die Fischerei aus, müssen Sie einen Fischereischein besitzen und die Hamburger Fischereiabgabe entrichten. Diese Regelung gilt auch für alle Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern.

Erforderliche Unterlagen

Fischereischein

Voraussetzungen

Nur in Hamburg gemeldete Personen dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten.

Kosten

Jahresabgabe 10 EUR.

Verfahrensablauf

Die Fischereiabgabe wird direkt beim Hamburg Service entrichtet.

Bearbeitungsdauer

Sofort

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

In Hamburg sind Fischereiabgaben aus anderen Bundesländern mit dem neuen Fischerei- und Angelgesetz seit 04.06.2019 nicht mehr gültig. Die Hamburger Abgabe muss von allen Anglerinnen und Anglern entrichtet werden. Nur Hamburgerinnen und Hamburger dürfen die Abgabe beim Hamburg Service entrichten. Sie können die Fischereiabgabe aber auch in privaten Ausgabestellen entrichten.

Die Bezahlung der Jahresabgabe ist durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht in Hamburg wohnen, müssen die Fischereiabgabe in privaten Ausgabestellen entrichten. Eine aktuelle Liste der privaten Ausgabestellen finden Sie unter: Formulare, Service und Links
 
Die Abgabe kann maximal für drei Jahre im Voraus gezahlt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Fischereiabgabe entrichten

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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