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eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

Hamburg 99008005012000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008005012000

Leistungsbezeichnung

eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

eID-Karte als europäische Bürgerin oder Bürger beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), eID (Synonym), eID-Karte (Synonym), Chipkarte (Synonym), elektronische Identifizierung (Synonym), Online-Ausweis (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), EU-Bürger (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Volltext

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht. 

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
  • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie in Ihrem Hamburg Service erfragen

Voraussetzungen

Sie sind
  • mindestens 16 Jahre alt,
  • in Hamburg mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums 

Kosten

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

Verfahrensablauf

  • Die eID-Karte können Sie persönlich im Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten beantragen.
    • Vereinbaren Sie einen hierzu online einen Termin.
  • Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen, wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Bearbeitungsdauer

  • Antragstellung ca. 15 Minuten.
  • Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen.

Frist

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Hinweise

  • Eine Verlängerung oder Veränderung ist nicht möglich. Es wird immer eine neue eID-Karte ausgestellt.
  • Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält kein Lichtbild, keine Unterschrift oder Angaben zu Größe und Augenfarbe.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
  • Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter
  • für Bürgerinnen und Bürger
    • ab 16 Jahren
    • aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder
    • aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • kein Wohnort in Deutschland nötig
  • Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
  • zuständig: Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten
  • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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