Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Inhalt
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Meldung Verdacht im Rechtsdienstleistungsregister registrierte Personen
Begriffe im Kontext
Geldwäsche (Synonym), Hinweisgebersystem (Synonym), Amtsgericht, Geldwäschegesetz (Synonym), Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Synonym), Aufsicht über die im Rechtsdienstleistungsregister registrierten Personen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 2 Abs. 1 Nr. 11, 53 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz-GWG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/BJNR182210017.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/BJNR182210017.html
Wenn Sie Hinweise haben, dass gegen eine natürliche oder juristische Person, welche beim Amtsgericht Hamburg im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist, ein Vorwurf im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz erhoben wird, dann können Sie diese dem Amtsgericht Hamburg als Aufsichtsbehörde mitteilen.
Einen Hinweis können Sie anonym oder unter Offenlegung Ihrer Identität erteilen. Wenn Sie einen anonymen Hinweis geben möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie keine Anhaltspunkte für Ihre Identität (wie z.B. eine Telefonnummer etc.) übermitteln.
Hinweise können Sie dem Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch an die Präsidial- und Verwaltungsgeschäftsstelle übermitteln.
Hinweise können Sie dem Präsidenten des Amtsgerichts Hamburg schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch an die Präsidial- und Verwaltungsgeschäftsstelle übermitteln.
Bitte teilen Sie in Ihrem Hinweis mit, gegen welche natürliche oder juristische Person Sie einen Vorwurf im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz erheben und benennen Sie den Vorwurf so konkret wie möglich.