Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten
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Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten
Begriffe im Kontext
Vordruck Einkommensteuer (Synonym), ESt-Formulare (Synonym), Steuererklärung einfach (Synonym), Steuererklärung Rentner (Synonym), Steuererklärung Pensionär (Synonym), Steuererklärung Unterlagen (Synonym), Vereinfachung Steuererklärung (Synonym), Änderung der Steuererklärung (Synonym), Änderung Steuerformulare (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:
- Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
- Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
- Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
- Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
- Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.
Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt". Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung, siehe Links).
Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:
- Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
- Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
- Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
- Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
- Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg