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Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten

Hamburg 99102008000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102008000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Einkommensteuererklärung, automatische Berücksichtigung elektronischer Daten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vordruck Einkommensteuer (Synonym), ESt-Formulare (Synonym), Steuererklärung einfach (Synonym), Steuererklärung Rentner (Synonym), Steuererklärung Pensionär (Synonym), Steuererklärung Unterlagen (Synonym), Vereinfachung Steuererklärung (Synonym), Änderung der Steuererklärung (Synonym), Änderung Steuerformulare (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:
  • Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
  • Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
  • Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
  • Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
  • Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Einkommensteuererklärung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Steuererklärung über "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt". Dort können die dem Finanzamt vorliegenden Daten per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden (vorausgefüllte Steuererklärung, siehe Links).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Einkommensteuererklärungen ab dem Jahr 2019 können wesentlich einfacher erstellt werden:
  • Viele steuerlich relevante Daten liegen dem Finanzamt schon elektronisch vor.
  • Die elektronischen Daten müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt die Daten automatisch.
  • Die Papiervordrucke wurden neu gestaltet: Bereiche, zu denen in der Regel elektronische Daten vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden.
  • Betroffene Bereiche sind Lohndaten, Renten oder bestimmte Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung und Altersvorsorge.
  • Liegen keine zusätzlichen oder abweichenden Werte vor, brauchen die Anlagen N, R sowie Vorsorgeaufwand nicht mehr eingereicht werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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