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Besucherparkausweis

Hamburg 02000000000000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Besucherparkausweis

Leistungsbezeichnung II

Halten und Parken, Besucherparkausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Besucherschein zum Parken nur Hamburg-Mitte (Synonym), Besucherparkausweis (Synonym), Besucherparkausweis nur Hamburg-Mitte (Synonym), Besucherparkausweis nur Hamburg-St. Pauli (Synonym), Besucherschein zum Parken nur Hamburg-St. Pauli (Synonym), Besucherschein zum Parken nur Altona (Synonym), Besucherschein (Synonym), Besucherparkausweise (Synonym), Besucherscheine (Synonym), Parken in Bewohnerparkgebieten (Synonym), Bewohnerparken, Besucher (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Verkehrsmanagement (LBV)

Teaser

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.

Volltext

  Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Kfz-Kennzeichen Ihres Besuchs zur Eintragung in den Besucherparkausweis (z.B. als Foto)

Voraussetzungen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Antragstellers im ausgewählten Bewohnerparkgebiet.

Kosten

Die Gebühr für einen Besucherparkausweis richtet sich nach der Gebührenzone, in der das Bewohnerparkgebiet liegt. In den Gebührenzonen I und II beträgt die Gebühr 3,00 EUR pro Tag, in den Gebührenzonen III und IV 2,50 EUR pro Tag. Die Gebühren ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung.

Verfahrensablauf

Online-Beantragung
  • Sie können Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen und direkt zu Hause ausdrucken.
  • Bei der Online-Beantragung kann nur mit Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Dabei können Sie sich an der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis orientieren. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
  • Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin beim LBV vor Ort.
 Beantragung vor Ort
  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.

Bearbeitungsdauer

Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung kann der Besucherparkausweis sofort zu Hause ausgedruckt werden.
Bei einer Beantragung vor Ort beim LBV wird der Besucherparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

  Der Besucherparkausweis gilt nur für den beantragten Zeitraum.

Hinweise

  • Der Besucherparkausweis sichert keinen Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken auf einem Parkplatz in der Bewohnerparkzone.
  • Ein Besucherparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Besucherparkausweis eingetragen).
  • Bei der Beantragung muss das Kfz-Kennzeichen Ihres Besuchs angegeben werden, da dieses in den Besucherparkausweis eingetragen wird.
  • Der Besucherparkausweis gilt nur am ausgewählten Zeitraum.
  • Pro Monat können maximal 20 Besucherparkausweise pro Person beantragt werden.
  • Ihr Besucherparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden!
Terminbuchung
  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Bewohnerparken
  • Danach wählen Sie: Antrag Besucherparkausweis
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Es kann derzeit im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).

Rechtsbehelf

  Widerspruch

Kurztext

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für Ihren Besuch einen Besucherparkausweis beantragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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